Was man wissen muss
Sonstige Versicherungen
Andere Sozialversicherungen, denen Sie sich anschliessen sollten
BVG
Die berufliche Vorsorge oder 2. Säule ergänzt die AHV/IV/EL oder 1. Säule. Zusammen sollen die beiden Versicherungen den Rentnern ermöglichen, ihr früheres Niveau der Lebenshaltung weitgehend zu bewahren. Das Ziel besteht darin, mittels der Summe der beiden Renten rund 60% des letzten Lohnes zu erreichen.
Das BVG ist für jene der bereits AHV unterstellten Lohnempfänger obligatorisch, die ein jährliches Mindesteinkommen, das im Gesetz über die berufliche Vorsorge vorgesehen ist.
Die Versicherungspflicht beginnt gleichzeitig mit dem Arbeitsverhältnis, und frühestens mit dem vollendeten 17. Altersjahr. Zunächst decken die Beiträge einzig die Risiken von Tod und Invalidität. Ab dem Alter von 25 Jahren trägt der Versicherte auch zur Altersrente bei. Gewisse Personengruppen sind nicht der obligatorischen Regelung unterstellt.
Memento 6.06 - Anschlusspflicht an eine Vorsorgeeinrichtung gemäss BVG
Die Unfallversicherung (UV)
Sie ist obligatorisch für alle Lohnempfänger, die in der Schweiz arbeiten. Ihr Zweck besteht im Ausgleich der Schäden, die infolge einer Berufskrankheit oder eines Betriebsunfalls erlitten wurden. Die UV erbringt Leistungen in Form von medizinischer Betreuung und von finanzieller Unterstützung.
Die Prämien der obligatorischen Versicherung gegen Unfälle und Berufskrankheiten gehen zulasten des Arbeitgebers, und jene der obligatorischen Versicherung gegen Nichtbetriebsunfälle zulasten des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber zieht dessen Anteil vom Lohn ab und bezahlt die gesamten Prämien. Die Prämien ändern sich je nach dem Einkommen des Versicherten und der Art des Unternehmens.
Memento 6.05 - Obligatorische Unfallversicherung UV
Die Krankenversicherung (KV)
Diese Versicherung wird privat abgeschlossen und ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch (auch wenn sie nicht in der Schweiz arbeiten). Die versicherte Person hat die freie Wahl ihres Versicherers. Erwachsene und Kinder sind individuell versichert. Der Zweck besteht darin, einen Schutz für den Fall von Krankheit, Mutterschaft und Unfall zu bieten, sofern die Kosten nicht von einer Unfallversicherung getragen werden..
Memento 6.07 - Obligatorische Krankenversicherung Individuelle Prämienverbilligung
Die Erwerbsersatzversicherung (mit einer Erwerbstätigkeit verbunden)
Diese Versicherung wird privat abgeschlossen und ist für alle in der Schweiz arbeitenden Personen fakultativ.
Der Zweck besteht darin, die gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers zur Bezahlung des Lohnes für eine begrenzte Zeit auszugleichen, wenn der Arbeitnehmer ohne sein Verschulden aus Gründen wie etwa der Krankheit nicht arbeiten kann.
Die Beiträge oder Prämien hängen vom Ausmass des Versicherungsschutzes ab (Krankheit, Mutterschaft, Unfall). Die Bezahlung dieser Prämien kann zu gleichen Teilen von den Arbeitgebern und von den Arbeitnehmern übernommen werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an einen Privatversicherer.