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Erwerbsersatzentschädigungen (EO)

BEITRÄGE

Als Arbeitnehmer müssen Sie sich nicht um Ihre Sozialversicherungsbeiträge kümmern, denn diese werden obligatorisch von Ihrem Arbeitgeber bei der Kasse einbezahlt. Der Bezug beim Personal sowie die Einzahlung an die Kasse erfolgen gesamthaft für die AHV/IV/EO-Beiträge zu einem Satz von 10,60%. Von diesem Gesamtbeitrag betragen resp. die AHV 8,7%, die IV 1,4% und die EO 0,50%. Somit zieht Ihr Arbeitgeber einen Teil der Beiträge von Ihrem Bruttolohn ab (5,30%) und leistet seinerseits den gleichen Betrag (5,30%), und zahlt die Gesamtsumme an die Kasse. Diese Pflicht erlischt, wenn Sie das Rentenalter erreichen und jegliche Erwerbstätigkeit einstellen. Jedoch werden die Beiträge weiterhin bezogen, wenn Sie Ihre Tätigkeit weiterführen, und zwar nach Abzug einer Franchise von CHF 1'400.- pro Monat oder CHF 16'800.- pro Jahr.  

ENTSCHÄDIGUNGEN

Wenn Sie Dienst leisten (Armee, Zivilschutz, Rotes Kreuz, Zivildienst, Kaderbildung von Jugend+Sport, Jungschützenleiterkurse), haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, um Ihren Erwerbsverlust auszugleichen. Grundsätzlich beträgt die Entschädigung während der ganzen Zeit der Rekrutenschule CHF 69.- pro Tag. Für den regulären Dienst (nach der Rekrutenschule) beläuft sich die Entschädigung auf 80% Ihres durchschnittlichen Einkommens, das Sie vor dem Dienst erzielten, jedoch höchstens CHF 220.-. Falls Ihnen der Arbeitgeber Ihren Lohn weiterhin auszahlen sollte, würde er zum Ausgleich die Ihnen geschuldete Entschädigung beziehen. Im gegenteiligen Fall werden wir Ihnen die Entschädigung direkt überweisen. 

VORGEHENSWEISE

Wir haben kein EO-Formular, das wir Ihnen abgeben können. Es ist, der Ihnen Das Formular „EO-Anmeldung“ wird Ihnen von dem der für den Dienst Verantwortliche n ausgehändigt, damit Sie es ausfüllen und Ihrem Arbeitgeber übermitteln. Falls Sie arbeitslos sind oder während Ihrem Studium eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben, müssen Sie es Ihrem letzten Arbeitgeber übergeben, damit er bei seiner AHV-Kasse die notwendigen Schritte vornimmt. Für den Fall, dass Sie gleichzeitig eine angestellte und eine selbständige Tätigkeit ausüben, müssen Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Lohnausweis verlangen und ihn uns zusammen mit dem Formular „EO-Anmeldung“ übermitteln. Bitte beachten Sie, dass unsere Kasse keine Leistungen erbringen kann, wenn die EO-Anmeldung nicht richtig ausgefüllt ist. 

FÜR WEITERE INFORMATIONEN

 
MERKBLÄTTER DES BUNDESAMTES FÜR SOZIALVERSICHERUNGEN   :

2.01 - Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO

2.04 - Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV auf geringfügigen Löhnen

6.01 - Erwerbsausfallentschädigungen


SONSTIGE DOKUMENTE :

Für einen Antrag auf eine EO-Leistung: die Armee übergibt das Anmeldungsformular mit der Bestätigung direkt der Person, die den Dienst geleistet hat.

Beiträger​​​​​​​