SIE SIND ARBEITNEHMER
Als Arbeitnehmer leisten Sie automatisch Ihre Beiträge an die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungen. Die Verantwortung für die Bezahlung Ihrer Beiträge liegt bei Ihrem Arbeitgeber, der sie jeden Monat von Ihrem Lohn abzieht. Grundsätzlich müssen Sie selbst keine Schritte unternehmen, was die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV), die Erwerbsersatzordnung (EO), die Mutterschaftsentschädigung (EO-ME), die Arbeitslosenversicherung (AV) sowie die Familienzulagen (FZ) betrifft.
Nichtsdestoweniger finden Sie hier alle Informationen, die für ein gutes Verständnis des Sozialversicherungssystem in der Schweiz notwendig sind, und Sie können überschauen, welche Beträge von Ihrem Lohn abgezogen werden. Ferner erhalten Sie Kenntnis über Ihre Pflichten aber auch über Ihre Rechte und Leistungsansprüche, die zu gegebener Zeit geltend zu machen sind. Sie können also zuversichtlich in Ihre Zukunft blicken.