Freiwilliger Beitritt einer Begleitperson
Die Personen, die ihren Ehepartner oder registrierten Partner während dessen Entsendung ins Ausland (ausserhalb EU/EFTA und/oder Vertragsstaat) begleiten, und die nichterwerbstätig sind, können weiterhin bei der AHV versichert bleiben. Dazu müssen sie bei unserer Kasse einen Antrag auf einen freiwilligen Beitritt stellen, wobei sie die Verbindung mit der entsandten und von ihnen begleiteten Person sowie das Datum der Abreise angeben müssen. Eine Kopie ihrer Identitätskarte sowie eine Kopie des Familienbüchleins, der Heiratsbescheinigung oder der Bescheinigung der registrierten Partnerschaft muss dem Antrag beigefügt werden.
FÜR WEITERE INFORMATIONEN
MERKBLÄTTER DES BUNDESAMTES FÜR SOZIALVERSICHERUNGEN :
10.01 - Arbeitnehmer im Ausland und ihre Angehörigen
10.01.1 - Korrigenda Merkblatt 10.01 - Arbeitnehmer im Ausland und ihre Angehörigen
10.02 - Freiwillige Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
890 - Soziale Sicherheitin der Schweiz
DIE DOKUMENTE DER SOZIALKASSEN DER CVCI :
International
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