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PERSÖNLICHER WEGZUG AUS DER SCHWEIZ

FAKULTATIVE VERSICHERUNG BEI EINEM PERSÖNLICHEN UMZUG INS AUSLAND

Die Personen, die aus persönlichen Gründen die Schweiz verlassen, um sich im Ausland zwecks Arbeit oder Studium oder aus einem sonstigen Grund niederzulassen, oder die die Schweiz aus einem sonstigen Grund verlassen, können weiterhin Beiträge leisten und bei der AHV versichert bleiben, indem sie eine fakultative Versicherung abschliessen. Dazu müssen sie bei der schweizerischen Botschaft oder beim schweizerischen Konsulat des Wohnsitzstaates einen schriftlichen Antrag auf eine fakultative Versicherung stellen. Dieser Antrag muss innert 12 Monaten ab dem Datum der Abreise gestellt werden.  

FÜR WEITERE INFORMATIONEN

 
MERKBLÄTTER DES BUNDESAMTES FÜR SOZIALVERSICHERUNGEN  :

10.01 - Arbeitnehmer im Ausland und ihre Angehörigen

10.01.1 - Korrigenda Merkblatt 10.01 - Arbeitnehmer im Ausland und ihre Angehörigen

10.02 - Freiwillige Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung

890 - Soziale Sicherheitin der Schweiz


SONSTIGE DOKUMENTE :

Für den Antrag auf eine fakultative Versicherung erhalten Sie Auskunft bei der schweizerischen Botschaft oder beim schweizerischen Konsulat des Wohnsitzstaates erkundigen

International

Tél. : +41 21 613 35 11 
Email : info@avscvci.ch