BEITRÄGE
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Sozialversicherungsbeiträge all Ihrer Arbeitnehmer ab dem 1. Januar nach deren 17. Altersjahr zu bezahlen, sowie aller Personen, die für Sie selbständig arbeiten könnten, ohne selbst bei den Sozialversicherungen angemeldet zu sein. Diese Pflicht endigt, wenn Ihre Mitarbeiter das Rentenalter erreicht haben und jegliche Erwerbstätigkeit einstellen. Der Einzug beim Personal sowie die Fakturierung durch die Kasse erfolgen gesamthaft für die AHV/IV/EO-Beiträge zu einem Satz von 10,60%, wovon die Hälfte (5,30%) von den Arbeitnehmern und die andere Hälfte von Ihnen getragen werden. Von diesem Gesamtbeitrag betragen resp. die AHV 8,7%, die IV 1,4% und die EO 0,50%. Dazu kommt ein Beitrag für die Verwaltungskosten der Kasse (zwischen 0,020% und 0,175% der Lohnmasse), der auf dem Volumen der jährlich deklarierten Löhne berechnet wird.
ENTSCHÄDIGUNGEN
Für jede Periode der Leistung von Dienst (Armee, Zivilschutz, Rotes Kreuz, Zivildienst, Kaderbildung von Jugend+Sport, Jungschützenleiterkurse) erhalten Sie von Ihrem betreffenden Arbeitnehmer ein Anmeldeformular, auf dem Sie den Lohn angeben, der vor dem Dienstantritt der Person bezahlt wurde. Nachdem Sie uns das Formular übermittelt haben, gewähren wir Ihnen die entsprechende Erwerbsersatzentschädigung, sofern Sie während der Dienstzeit einen Lohn bezahlt haben, und sofern die Entschädigung den Betrag des Lohnes nicht übersteigt. Wenn Sie während des Dienstes keinen Lohn bezahlen, überweisen wir die Entschädigung direkt an Ihren Arbeitnehmer. In der Regel beträgt die tägliche Grundentschädigung CHF 69.-, die durchschnittliche Entschädigung entspricht 80% des letzten Lohnes, und die Höchstentschädigung beläuft sich auf CHF 220.-.
VORGEHENSWEISE
Um Ihre Beiträge zu bezahlen, müssen Sie vorgängig der CVCI und unserer Kasse beitreten. Nachdem Sie Mitglied geworden sind, werden Ihre Akontobeiträge aufgrund Ihrer Schätzung der jährlichen Lohnmasse festgelegt. Jede bedeutende Änderung im Lauf des Jahres (+/- 25%) muss also zwingend gemeldet werden. Die Akontobeiträge werden quartalsweise fällig, wenn die jährliche Lohnsumme CHF 200'000.- nicht übersteigt, und monatlich, wenn sie höher ist. Bei einer verspäteten Abrechnung oder Zahlung wird ein Verzugszins von 5% erhoben. Am Ende des Jahres wird Ihnen eine Abrechnung zugeschickt, damit Sie den Saldo zwischen dem Volumen der im vergangenen Jahr tatsächlich bezahlten Löhne und der Summe der bezahlen Pauschalbeiträge berechnen können. Die Differenz bildet Gegenstand einer Rechnung oder einer Gutschrift, die von den nächsten Beiträgen abzuziehen ist. Als Arbeitgeber sind Sie für die Bezahlung der EO-Beiträge all Ihrer Arbeitnehmer verantwortlich und werden periodisch kontrolliert.
FÜR WEITERE INFORMATIONEN
MERKBLÄTTER DES BUNDESAMTES FÜR SOZIALVERSICHERUNGEN :
2.01 - Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO
2.04 - Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV auf geringfügigen Löhnen
6.01 - Erwerbsausfallentschädigungen
DIE DOKUMENTE DER SOZIALKASSEN DER CVCI :
1.2 - Anschlussantrag für Unternehmen
1.1 - Anschlussantrag an die CVCI - (nur auf Französisch)
SONSTIGE DOKUMENTE :
Für einen Antrag auf eine EO-Leistung : die Armee übergibt das Anmeldungsformular mit der Bestätigung direkt der Person, die den Dienst geleistet hat.