Was man wissen muss
Die Sozialversicherungen in der Schweiz
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Die AHV ist die Hauptsäule der Alters- und Hinterlassenenvorsorge in der Schweiz, sie wird auch „1. Säule“ genannt. Die AHV ist obligatorisch und bezweckt die Deckung der vitalen Bedürfnisse einer Person bei ihrem Altersrücktritt oder beim Tod ihres Ehegatten.
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Invalidenversicherung (IV)
Die IV ist die Hauptsäule der Invaliditätsvorsorge in der Schweiz und gehört zur „1. Säule“. Wie die AHV ist die IV eine obligatorische Versicherung, die den versicherten Personen, die vor ihrem Altersrücktritt invalid werden, ihre Existenz sichern soll, sei es mit Hilfe von Wiedereingliederungsmassnahmen oder von Renten.
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Erwerbsersatzentschädigungen (EO – MSE)
Die EO stellt eine Regelung dar, die einen gerechten Ausgleich des Erwerbsausfalls bei der Leistung von Dienst (Armee, Zivilschutz, Rotes Kreuz, Zivildienst, Kaderbildung von Jugend+Sport, Jungschützenleiterkurse) oder bei Mutterschaft gewähren.
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Familienzulagen (FZ)
Die Familienzulagen bilden einen Beitrag an die Eltern, um ihnen bei der Gewährung des Unterhalts ihrer Kinder bis zum Alter von 25 Jahren zu helfen. Sie umfassen Kinderzulagen und Berufsbildungszulagen sowie in gewissen Kantonen Geburtszulagen und Adoptionszulagen.
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Arbeitslosenversicherung (ALV)
Die Arbeitslosenversicherung ist wie auch die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) eine Sozialversicherung. Alle Lohnempfänger und deren Arbeitgeber sind verpflichtet, Beiträge daran zu leisten. Die Selbständigerwerbenden können sich nicht versichern. Die Arbeitslosenversicherung bezweckt die Sicherung eines angemessenen Ausgleichs für den Verdienstausfall, der durch die Arbeitslosigkeit, die Herabsetzung der Arbeitsstunden, klimatische Bedingungen oder die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers verursacht wurde. Sie zielt auch auf die Verhütung der Arbeitslosigkeit sowie auf die rasche und dauerhafte Eingliederung der Versicherten in den Arbeitsmarkt ab.