DIE EO: EIN GESICHERTES EINKOMMEN AUCH ALS SELBSTSTÄNDIGE:R
Die EO (Erwerbsersatzordnung) gleicht einen Teil Ihres Einkommensausfalls bei Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst sowie bei Mutterschafts-, Vaterschafts- oder Betreuungsurlaub aus. Als Selbstständige:r haben Sie den gleichen Anspruch wie eine angestellte Person.
IHRE RECHTE ALS SELBSTSTÄNDIGE:R
Im Gegensatz zu Angestellten, deren Arbeitgeber die Entschädigung vorfinanzieren kann, reichen Sie Ihren Antrag direkt bei unserer Kasse ein. Die Entschädigung wird auf Grundlage Ihres durchschnittlichen Einkommens vor der Abwesenheit berechnet, in der Regel gestützt auf Ihre letzte bekannte Veranlagung. Zusätzlich wird eine Betriebszulage gewährt, um einen Teil der Fixkosten Ihrer Tätigkeit während der Abwesenheit auszugleichen – ein Anspruch, den Angestellte nicht haben.
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Bei Militär- oder Zivildienst
Eine Entschädigung gleicht Ihr Einkommen aus. -
Mutterschaft, Vaterschaft oder Betreuung
Eine Entschädigung deckt einen Teil des Einkommens. -
Betriebszulage
Gleicht die Fixkosten Ihrer Tätigkeit aus.
Die Aktuellen Beträge
Der Betrag hängt vom Grund der Abwesenheit ab und entspricht in der Regel 80 % Ihres Durchschnittseinkommens, mit einem Tageshöchstbetrag. Zusätzlich wird eine Betriebszulage gewährt, um die Fixkosten Ihrer Tätigkeit während der Abwesenheit auszugleichen.
Grund | Betrag | Höchstdauer |
|---|---|---|
Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst | 80 % des Durchschnittseinkommens, max. CHF 220.–/Tag | Dauer des Diensts |
Betriebszulage (Fixkosten der Tätigkeit) | CHF 75.–/Tag | Dauer des Diensts |
Mutterschaftsurlaub | 80 % des Durchschnittseinkommens, max. CHF 220.–/Tag | 98 Tage (14 Wochen) |
Vaterschaftsurlaub | 80 % des Durchschnittseinkommens, max. CHF 220.–/Tag | 14 Tage, innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt |
Zusätzlich kann eine Kinderzulage gewährt werden. Die vollständigen Angaben finden Sie in unseren jährlichen Informationen.
Unsere häufig gestellten fragen
Wo muss ich meinen Antrag auf EO-Entschädigung einreichen?
Direkt bei unserer Ausgleichskasse, im Gegensatz zu einer angestellten Person, die den Antrag bei ihrem Arbeitgeber einreicht.
Was ist die Betriebszulage?
Dabei handelt es sich um einen Betrag, der einen Teil der Fixkosten Ihrer Tätigkeit (Geschäftsmiete, Nebenkosten usw.) während Ihrer Abwesenheit decken soll, zusätzlich zur Grundentschädigung.
Wie wird mein durchschnittliches Einkommen für die Entschädigung berechnet?
Massgebend ist das Einkommen, auf dem vor Beginn Ihrer Abwesenheit AHV-/IV-/EO-Beiträge erhoben wurden, in der Regel gestützt auf Ihre letzte bekannte Steuerveranlagung.
Formulare
Hier finden Sie die am häufigsten benötigten Dokumente für die verschiedenen Zulagen. Benötigen Sie ein anderes Formular? Kontaktieren Sie uns, wir senden es Ihnen direkt zu.
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Ansprechpartner
Isa Ebibi
+41 21 613 35 14