IHRE PENSIONIERUNG ODER EINE ERWERBSUNFÄHIGKEIT VORBEREITEN

AHV, IV, Hilflosenentschädigung: Mehrere Leistungen können Sie im Laufe Ihrer selbstständigen Laufbahn betreffen, sei es bei der Pensionierung, bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit oder bei Bedarf an Unterstützung im Alltag. Im Gegensatz zu Angestellten erledigen Sie als Selbstständige:r sämtliche Schritte allein, ohne Arbeitgeber, der Sie dabei entlastet.

ALTERSRENTE (AHV)

Die AHV-Rente wird nie automatisch ausbezahlt: Beantragen Sie sie 3 bis 4 Monate vor dem gewählten Fälligkeitstermin. Sie können Ihre Pensionierung ausserdem bereits ab 63 Jahren vorziehen oder um bis zu 5 Jahre aufschieben, was sich direkt auf die Höhe der Rente auswirkt.

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INVALIDENRENTE (IV)

Wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung Ihre Arbeitsfähigkeit dauerhaft einschränkt, können Sie selbst einen Antrag bei der IV-Stelle Ihres Wohnkantons stellen, oder Ihre Situation im Hinblick auf eine Früherkennung melden, wenn Sie sich noch nicht sicher sind, ob Sie eine Rente benötigen.

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HILFLOSENENTSCHÄDIGUNG

Wenn Sie regelmässig und in erheblichem Umfang auf die Hilfe Dritter angewiesen sind, um alltägliche Verrichtungen auszuführen (Aufstehen, Waschen, Fortbewegen), können Sie Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung haben, die zusätzlich zu einer allfälligen IV- oder AHV-Rente ausbezahlt wird.

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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Muss ich meine AHV-Rente selbst beantragen?

Ja. Da Sie keinen Arbeitgeber haben, der dies für Sie übernimmt, müssen Sie den Antrag 3 bis 4 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn direkt bei unserer Ausgleichskasse einreichen.

Was muss ich tun, wenn ich meine Erwerbstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann?

Wenden Sie sich an die IV-Stelle Ihres Wohnkantons, um Ihre Situation abzuklären. Eine Meldung zur Früherfassung kann in Betracht gezogen werden, wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit bereits seit einiger Zeit besteht, Sie aber noch nicht sicher sind, ob Sie eine IV-Rente benötigen.

Wann muss ich als selbstständigerwerbende Person meine AHV-Rente beantragen?

Die AHV-Rente wird nicht automatisch ausbezahlt. Sie müssen mehrere Monate vor Ihrem gewünschten Rentenbeginn einen Antrag bei Ihrer Ausgleichskasse einreichen. Eine frühzeitige Einreichung des Antrags hilft, Verzögerungen bei der Auszahlung der Leistungen zu vermeiden.

Kann ich nach Erreichen des Rentenalters weiterhin selbstständig erwerbstätig sein?

Ja. Sie können Ihre selbstständige Erwerbstätigkeit auch nach Erreichen des AHV-Referenzalters fortsetzen. Je nach Ihrer persönlichen Situation kann das nach Erreichen dieses Alters erzielte Einkommen Auswirkungen auf Ihre Sozialversicherungsbeiträge und in bestimmten Fällen auf die künftige Berechnung Ihrer Rente haben. Wir empfehlen Ihnen, sich an unsere Fachpersonen zu wenden, um Ihre persönliche Situation zu prüfen.

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