Familienzulagen: eine Unterstützung für Ihre Mitarbeitenden
Die Familienzulagen (FZ) werden an Arbeitnehmende mit unterhaltsberechtigten Kindern ausbezahlt, um einen Teil der mit deren Erziehung verbundenen Kosten auszugleichen. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, sich einer Familienausgleichskasse anzuschliessen und deren Kosten vollständig zu tragen, ausnahmslos, auch für Personal ohne Kinder.
IHRE ROLLE ALS ARBEITGEBER BEI DEN FAMILIENZULAGEN
Jedes Unternehmen, das im Kanton Waadt Personal beschäftigt, muss sich einer Familienausgleichskasse anschliessen, unabhängig von der familiären Situation seiner Mitarbeitenden. Der Beitrag geht vollständig zu Ihren Lasten: Im Gegensatz zur AHV wird er nicht mit Ihren Mitarbeitenden geteilt. Sie zahlen die Zulagen anschliessend direkt zusammen mit dem Lohn an Ihre Mitarbeitenden mit unterhaltsberechtigten Kindern aus und werden danach von unserer Kasse zurückerstattet, nach einem einheitlichen Verfahren unabhängig von der Anzahl der betroffenen Kinder.
Anschlusspflicht für alle Obligatorisch, auch ohne unterhaltsberechtigte Kinder.
Ein Beitrag zu 100% zulasten des Arbeitgebers Ohne Beteiligung der Mitarbeitenden
Auszahlung, anschliessend Rückerstattung Sie richten die Familienzulagen aus, die Kasse erstattet Ihnen den Betrag zurück.
Beitrag und geltende Beträge nach Kanton
Wählen Sie Ihren Kanton aus dem Dropdown-Menü unten aus, um den geltenden Beitragssatz und die Beträge der Familienzulagen zu erfahren.
Der Beitragssatz an unsere Familienausgleichskasse wird jährlich festgelegt. Die an die Familien ausbezahlten Beträge werden hingegen vom Kanton Waadt festgelegt und sind unabhängig von der Ausgleichskasse, welcher der Arbeitgeber angeschlossen ist, identisch.
Beitrag Arbeitgeber
Beitrag
Satz
Zulasten von
Familienzulagen (Ausgleichskasse CVCI)
1,60% des AHV-pflichtigen Lohns
100% Arbeitgeber
Familienzulagen (Kanton Waadt)
Leistung
Betrag
Kinderzulage (1. und 2. Kind)
CHF 322.–/Monat
Kinderzulage (ab dem 3. Kind)
CHF 365.–/Monat
Ausbildungszulage oder Zulage für erwerbsunfähige Kinder (1. und 2. Kind)
CHF 425.–/Monat
Ausbildungszulage oder Zulage für erwerbsunfähige Kinder (ab dem 3. Kind)
CHF 468.–/Monat
Geburts- oder Adoptionszulage
CHF 1'617.– (verdoppelt bei Mehrlingsgeburten)
Diese Beträge gelten für das laufende Jahr und können sich jeweils per 1. Januar ändern. Die vollständigen Angaben, einschliesslich Sonderfällen (Landwirtschaftspersonal, Haushaltszulage), finden Sie in unseren jährlichen Informationen.
Der Beitragssatz an unsere Familienausgleichskasse wird jährlich festgelegt. Die an die Familien ausbezahlten Beträge werden hingegen vom Kanton Aargau festgelegt und sind unabhängig von der Ausgleichskasse, welcher der Arbeitgeber angeschlossen ist, identisch.
Beitrag Arbeitgeber
Beitrag
Satz
Zulasten von
Familienzulagen (Ausgleichskasse CVCI)
1,95% des AHV-pflichtigen Lohns
100% Arbeitgeber
Familienzulagen (Kanton Aargau)
Leistung
Betrag
Kinderzulage
CHF 225.–/Monat
Ausbildungszulage oder Zulage für erwerbsunfähige Kinder
CHF 278.–/Monat
Diese Beträge gelten für das laufende Jahr und können sich jeweils per 1. Januar ändern. Die vollständigen Angaben, einschliesslich Sonderfällen (Landwirtschaftspersonal, Haushaltszulage), finden Sie in unseren jährlichen Informationen.
Der Beitragssatz an unsere Familienausgleichskasse wird jährlich festgelegt. Die an die Familien ausbezahlten Beträge werden hingegen vom Kanton Appenzell Innerrhoden festgelegt und sind unabhängig von der Ausgleichskasse, welcher der Arbeitgeber angeschlossen ist, identisch.
Beitrag Arbeitgeber
Beitrag
Satz
Zulasten von
Familienzulagen (Ausgleichskasse CVCI)
1,80% des AHV-pflichtigen Lohns
100% Arbeitgeber
Familienzulagen (Kanton Appenzell Innerrhoden)
Leistung
Betrag
Kinderzulage
CHF 245.–/Monat
Ausbildungszulage oder Zulage für erwerbsunfähige Kinder
CHF 298.–/Monat
Diese Beträge gelten für das laufende Jahr und können sich jeweils per 1. Januar ändern. Die vollständigen Angaben, einschliesslich Sonderfällen (Landwirtschaftspersonal, Haushaltszulage), finden Sie in unseren jährlichen Informationen.
Der Beitragssatz an unsere Familienausgleichskasse wird jährlich festgelegt. Die an die Familien ausbezahlten Beträge werden hingegen vom Kanton Appenzell Ausserrhoden festgelegt und sind unabhängig von der Ausgleichskasse, welcher der Arbeitgeber angeschlossen ist, identisch.
Beitrag Arbeitgeber
Beitrag
Satz
Zulasten von
Familienzulagen (Ausgleichskasse CVCI)
1,60% des AHV-pflichtigen Lohns
100% Arbeitgeber
Familienzulagen (Kanton Appenzell Ausserrhoden)
Leistung
Betrag
Kinderzulage
CHF 230.–/Monat
Ausbildungszulage oder Zulage für erwerbsunfähige Kinder
CHF 280.–/Monat
Diese Beträge gelten für das laufende Jahr und können sich jeweils per 1. Januar ändern. Die vollständigen Angaben, einschliesslich Sonderfällen (Landwirtschaftspersonal, Haushaltszulage), finden Sie in unseren jährlichen Informationen.
Der Beitragssatz an unsere Familienausgleichskasse wird jährlich festgelegt. Die an die Familien ausbezahlten Beträge werden hingegen vom Kanton Bern festgelegt und sind unabhängig von der Ausgleichskasse, welcher der Arbeitgeber angeschlossen ist, identisch.
Beitrag Arbeitgeber
Beitrag
Satz
Zulasten von
Familienzulagen (Ausgleichskasse CVCI)
1,65% des AHV-pflichtigen Lohns
100% Arbeitgeber
Familienzulagen (Kanton Bern)
Leistung
Betrag
Kinderzulage
CHF 250.–/Monat
Ausbildungszulage oder Zulage für erwerbsunfähige Kinder
CHF 310.–/Monat
Diese Beträge gelten für das laufende Jahr und können sich jeweils per 1. Januar ändern. Die vollständigen Angaben, einschliesslich Sonderfällen (Landwirtschaftspersonal, Haushaltszulage), finden Sie in unseren jährlichen Informationen.
Der Beitragssatz an unsere Familienausgleichskasse wird jährlich festgelegt. Die an die Familien ausbezahlten Beträge werden hingegen vom Kanton Basel-Landschaft festgelegt und sind unabhängig von der Ausgleichskasse, welcher der Arbeitgeber angeschlossen ist, identisch.
Beitrag Arbeitgeber
Beitrag
Satz
Zulasten von
Familienzulagen (Ausgleichskasse CVCI)
1,60% des AHV-pflichtigen Lohns
100% Arbeitgeber
Familienzulagen (Kanton Basel-Landschaft)
Leistung
Betrag
Kinderzulage
CHF 215.–/Monat
Ausbildungszulage oder Zulage für erwerbsunfähige Kinder
CHF 268.–/Monat
Diese Beträge gelten für das laufende Jahr und können sich jeweils per 1. Januar ändern. Die vollständigen Angaben, einschliesslich Sonderfällen (Landwirtschaftspersonal, Haushaltszulage), finden Sie in unseren jährlichen Informationen.
Der Beitragssatz an unsere Familienausgleichskasse wird jährlich festgelegt. Die an die Familien ausbezahlten Beträge werden hingegen vom Kanton Basel-Stadt festgelegt und sind unabhängig von der Ausgleichskasse, welcher der Arbeitgeber angeschlossen ist, identisch.
Beitrag Arbeitgeber
Beitrag
Satz
Zulasten von
Familienzulagen (Ausgleichskasse CVCI)
1,60% des AHV-pflichtigen Lohns
100% Arbeitgeber
Familienzulagen (Kanton Basel-Stadt)
Leistung
Betrag
Kinderzulage
CHF 275.–/Monat
Ausbildungszulage oder Zulage für erwerbsunfähige Kinder
CHF 325.–/Monat
Diese Beträge gelten für das laufende Jahr und können sich jeweils per 1. Januar ändern. Die vollständigen Angaben, einschliesslich Sonderfällen (Landwirtschaftspersonal, Haushaltszulage), finden Sie in unseren jährlichen Informationen.
Der Beitragssatz an unsere Familienausgleichskasse wird jährlich festgelegt. Die an die Familien ausbezahlten Beträge werden hingegen vom Kanton Freiburg festgelegt und sind unabhängig von der Ausgleichskasse, welcher der Arbeitgeber angeschlossen ist, identisch.
Beitrag Arbeitgeber
Beitrag
Satz
Zulasten von
Familienzulagen (Ausgleichskasse CVCI)
2,83% des AHV-pflichtigen Lohns
100% Arbeitgeber
Familienzulagen (Kanton Freiburg)
Leistung
Betrag
Kinderzulage (1. und 2. Kind)
CHF 265.–/Monat
Kinderzulage (ab dem 3. Kind)
CHF 285.–/Monat
Ausbildungszulage oder Zulage für erwerbsunfähige Kinder (1. und 2. Kind)
CHF 325.–/Monat
Ausbildungszulage oder Zulage für erwerbsunfähige Kinder (ab dem 3. Kind)
CHF 345.–/Monat
Geburts- oder Adoptionszulage
CHF 1'500.–
Diese Beträge gelten für das laufende Jahr und können sich jeweils per 1. Januar ändern. Die vollständigen Angaben, einschliesslich Sonderfällen (Landwirtschaftspersonal, Haushaltszulage), finden Sie in unseren jährlichen Informationen.
Der Beitragssatz an unsere Familienausgleichskasse wird jährlich festgelegt. Die an die Familien ausbezahlten Beträge werden hingegen vom Kanton Genf festgelegt und sind unabhängig von der Ausgleichskasse, welcher der Arbeitgeber angeschlossen ist, identisch.
Beitrag Arbeitgeber
Beitrag
Satz
Zulasten von
Familienzulagen (Ausgleichskasse CVCI)
2,290% des AHV-pflichtigen Lohns
100% Arbeitgeber
Familienzulagen (Kanton Genf)
Leistung
Betrag
Kinderzulage (1. und 2. Kind)
CHF 311.–/Monat
Kinderzulage (ab dem 3. Kind)
CHF 411.–/Monat
Ausbildungszulage oder Zulage für erwerbsunfähige Kinder (1. und 2. Kind)
CHF 415.–/Monat
Ausbildungszulage oder Zulage für erwerbsunfähige Kinder (ab dem 3. Kind)
CHF 515.–/Monat
Geburts- oder Adoptionszulage (bei Einzelgeburt/-adoption)
CHF 2'073.–
Geburts- oder Adoptionszulage (bei Mehrlingsgeburt/-adoption)
CHF 3'073.–
Diese Beträge gelten für das laufende Jahr und können sich jeweils per 1. Januar ändern. Die vollständigen Angaben, einschliesslich Sonderfällen (Landwirtschaftspersonal, Haushaltszulage), finden Sie in unseren jährlichen Informationen.
Der Beitragssatz an unsere Familienausgleichskasse wird jährlich festgelegt. Die an die Familien ausbezahlten Beträge werden hingegen vom Kanton Glarus festgelegt und sind unabhängig von der Ausgleichskasse, welcher der Arbeitgeber angeschlossen ist, identisch.
Beitrag Arbeitgeber
Beitrag
Satz
Zulasten von
Familienzulagen (Ausgleichskasse CVCI)
1,60% des AHV-pflichtigen Lohns
100% Arbeitgeber
Familienzulagen (Kanton Glarus)
Leistung
Betrag
Kinderzulage
CHF 215.–/Monat
Ausbildungszulage oder Zulage für erwerbsunfähige Kinder
CHF 268.–/Monat
Diese Beträge gelten für das laufende Jahr und können sich jeweils per 1. Januar ändern. Die vollständigen Angaben, einschliesslich Sonderfällen (Landwirtschaftspersonal, Haushaltszulage), finden Sie in unseren jährlichen Informationen.
Der Beitragssatz an unsere Familienausgleichskasse wird jährlich festgelegt. Die an die Familien ausbezahlten Beträge werden hingegen vom Kanton Graubünden festgelegt und sind unabhängig von der Ausgleichskasse, welcher der Arbeitgeber angeschlossen ist, identisch.
Beitrag Arbeitgeber
Beitrag
Satz
Zulasten von
Familienzulagen (Ausgleichskasse CVCI)
1,50% des AHV-pflichtigen Lohns
100% Arbeitgeber
Familienzulagen (Kanton Graubünden)
Leistung
Betrag
Kinderzulage
CHF 240.–/Monat
Ausbildungszulage oder Zulage für erwerbsunfähige Kinder
CHF 290.–/Monat
Diese Beträge gelten für das laufende Jahr und können sich jeweils per 1. Januar ändern. Die vollständigen Angaben, einschliesslich Sonderfällen (Landwirtschaftspersonal, Haushaltszulage), finden Sie in unseren jährlichen Informationen.
Der Beitragssatz an unsere Familienausgleichskasse wird jährlich festgelegt. Die an die Familien ausbezahlten Beträge werden hingegen vom Kanton Jura festgelegt und sind unabhängig von der Ausgleichskasse, welcher der Arbeitgeber angeschlossen ist, identisch.
Beitrag Arbeitgeber
Beitrag
Satz
Zulasten von
Familienzulagen (Ausgleichskasse CVCI)
3,00% des AHV-pflichtigen Lohns
100% Arbeitgeber
Familienzulagen (Kanton Jura)
Leistung
Betrag
Kinderzulage
CHF 275.–/Monat
Ausbildungszulage oder Zulage für erwerbsunfähige Kinder
CHF 325.–/Monat
Geburts- oder Adoptionszulage
CHF 1'500.–
Diese Beträge gelten für das laufende Jahr und können sich jeweils per 1. Januar ändern. Die vollständigen Angaben, einschliesslich Sonderfällen (Landwirtschaftspersonal, Haushaltszulage), finden Sie in unseren jährlichen Informationen.
Der Beitragssatz an unsere Familienausgleichskasse wird jährlich festgelegt. Die an die Familien ausbezahlten Beträge werden hingegen vom Kanton Luzern festgelegt und sind unabhängig von der Ausgleichskasse, welcher der Arbeitgeber angeschlossen ist, identisch.
Beitrag Arbeitgeber
Beitrag
Satz
Zulasten von
Familienzulagen (Ausgleichskasse CVCI)
1,60% des AHV-pflichtigen Lohns
100% Arbeitgeber
Familienzulagen (Kanton Luzern)
Leistung
Betrag
Kinderzulage (bis 12 Jahre)
CHF 215.–/Monat
Kinderzulage (ab 12 Jahren)
CHF 260.–/Monat
Ausbildungszulage oder Zulage für erwerbsunfähige Kinder
CHF 268.–/Monat
Geburts- oder Adoptionszulage
CHF 1'075.–
Diese Beträge gelten für das laufende Jahr und können sich jeweils per 1. Januar ändern. Die vollständigen Angaben, einschliesslich Sonderfällen (Landwirtschaftspersonal, Haushaltszulage), finden Sie in unseren jährlichen Informationen.
Der Beitragssatz an unsere Familienausgleichskasse wird jährlich festgelegt. Die an die Familien ausbezahlten Beträge werden hingegen vom Kanton Neuenburg festgelegt und sind unabhängig von der Ausgleichskasse, welcher der Arbeitgeber angeschlossen ist, identisch.
Beitrag Arbeitgeber
Beitrag
Satz
Zulasten von
Familienzulagen (Ausgleichskasse CVCI)
2,387% des AHV-pflichtigen Lohns
100% Arbeitgeber
Familienzulagen (Kanton Neuenburg)
Leistung
Betrag
Kinderzulage (1. und 2. Kind)
CHF 240.–/Monat
Kinderzulage (ab dem 3. Kind)
CHF 270.–/Monat
Ausbildungszulage oder Zulage für erwerbsunfähige Kinder (1. und 2. Kind)
CHF 320.–/Monat
Ausbildungszulage oder Zulage für erwerbsunfähige Kinder (ab dem 3. Kind)
CHF 350.–/Monat
Geburts- oder Adoptionszulage
CHF 1'200.–
Diese Beträge gelten für das laufende Jahr und können sich jeweils per 1. Januar ändern. Die vollständigen Angaben, einschliesslich Sonderfällen (Landwirtschaftspersonal, Haushaltszulage), finden Sie in unseren jährlichen Informationen.
Der Beitragssatz an unsere Familienausgleichskasse wird jährlich festgelegt. Die an die Familien ausbezahlten Beträge werden hingegen vom Kanton Nidwalden festgelegt und sind unabhängig von der Ausgleichskasse, welcher der Arbeitgeber angeschlossen ist, identisch.
Beitrag Arbeitgeber
Beitrag
Satz
Zulasten von
Familienzulagen (Ausgleichskasse CVCI)
1,60% des AHV-pflichtigen Lohns
100% Arbeitgeber
Familienzulagen (Kanton Nidwalden)
Leistung
Betrag
Kinderzulage
CHF 258.–/Monat
Ausbildungszulage oder Zulage für erwerbsunfähige Kinder
CHF 311.–/Monat
Diese Beträge gelten für das laufende Jahr und können sich jeweils per 1. Januar ändern. Die vollständigen Angaben, einschliesslich Sonderfällen (Landwirtschaftspersonal, Haushaltszulage), finden Sie in unseren jährlichen Informationen.
Der Beitragssatz an unsere Familienausgleichskasse wird jährlich festgelegt. Die an die Familien ausbezahlten Beträge werden hingegen vom Kanton Obwalden festgelegt und sind unabhängig von der Ausgleichskasse, welcher der Arbeitgeber angeschlossen ist, identisch.
Beitrag Arbeitgeber
Beitrag
Satz
Zulasten von
Familienzulagen (Ausgleichskasse CVCI)
1,60% des AHV-pflichtigen Lohns
100% Arbeitgeber
Familienzulagen (Kanton Obwalden)
Leistung
Betrag
Kinderzulage
CHF 220.–/Monat
Ausbildungszulage oder Zulage für erwerbsunfähige Kinder
CHF 270.–/Monat
Diese Beträge gelten für das laufende Jahr und können sich jeweils per 1. Januar ändern. Die vollständigen Angaben, einschliesslich Sonderfällen (Landwirtschaftspersonal, Haushaltszulage), finden Sie in unseren jährlichen Informationen.
Der Beitragssatz an unsere Familienausgleichskasse wird jährlich festgelegt. Die an die Familien ausbezahlten Beträge werden hingegen vom Kanton St. Gallen festgelegt und sind unabhängig von der Ausgleichskasse, welcher der Arbeitgeber angeschlossen ist, identisch.
Beitrag Arbeitgeber
Beitrag
Satz
Zulasten von
Familienzulagen (Ausgleichskasse CVCI)
1,80% des AHV-pflichtigen Lohns
100% Arbeitgeber
Familienzulagen (Kanton St. Gallen)
Leistung
Betrag
Kinderzulage
CHF 245.–/Monat
Ausbildungszulage oder Zulage für erwerbsunfähige Kinder
CHF 298.–/Monat
Diese Beträge gelten für das laufende Jahr und können sich jeweils per 1. Januar ändern. Die vollständigen Angaben, einschliesslich Sonderfällen (Landwirtschaftspersonal, Haushaltszulage), finden Sie in unseren jährlichen Informationen.
Der Beitragssatz an unsere Familienausgleichskasse wird jährlich festgelegt. Die an die Familien ausbezahlten Beträge werden hingegen vom Kanton Schaffhausen festgelegt und sind unabhängig von der Ausgleichskasse, welcher der Arbeitgeber angeschlossen ist, identisch.
Beitrag Arbeitgeber
Beitrag
Satz
Zulasten von
Familienzulagen (Ausgleichskasse CVCI)
1,60% des AHV-pflichtigen Lohns
100% Arbeitgeber
Familienzulagen (Kanton Schaffhausen)
Leistung
Betrag
Kinderzulage
CHF 230.–/Monat
Ausbildungszulage oder Zulage für erwerbsunfähige Kinder
CHF 290.–/Monat
Diese Beträge gelten für das laufende Jahr und können sich jeweils per 1. Januar ändern. Die vollständigen Angaben, einschliesslich Sonderfällen (Landwirtschaftspersonal, Haushaltszulage), finden Sie in unseren jährlichen Informationen.
Der Beitragssatz an unsere Familienausgleichskasse wird jährlich festgelegt. Die an die Familien ausbezahlten Beträge werden hingegen vom Kanton Solothurn festgelegt und sind unabhängig von der Ausgleichskasse, welcher der Arbeitgeber angeschlossen ist, identisch.
Beitrag Arbeitgeber
Beitrag
Satz
Zulasten von
Familienzulagen (Ausgleichskasse CVCI)
1,60% des AHV-pflichtigen Lohns
100% Arbeitgeber
Familienzulagen (Kanton Solothurn)
Leistung
Betrag
Kinderzulage
CHF 215.–/Monat
Ausbildungszulage oder Zulage für erwerbsunfähige Kinder
CHF 268.–/Monat
Diese Beträge gelten für das laufende Jahr und können sich jeweils per 1. Januar ändern. Die vollständigen Angaben, einschliesslich Sonderfällen (Landwirtschaftspersonal, Haushaltszulage), finden Sie in unseren jährlichen Informationen.
Der Beitragssatz an unsere Familienausgleichskasse wird jährlich festgelegt. Die an die Familien ausbezahlten Beträge werden hingegen vom Kanton Schwyz festgelegt und sind unabhängig von der Ausgleichskasse, welcher der Arbeitgeber angeschlossen ist, identisch.
Beitrag Arbeitgeber
Beitrag
Satz
Zulasten von
Familienzulagen (Ausgleichskasse CVCI)
1,60% des AHV-pflichtigen Lohns
100% Arbeitgeber
Familienzulagen (Kanton Schwyz)
Leistung
Betrag
Kinderzulage
CHF 230.–/Monat
Ausbildungszulage oder Zulage für erwerbsunfähige Kinder
CHF 280.–/Monat
Geburtszulage
CHF 1'000.–
Diese Beträge gelten für das laufende Jahr und können sich jeweils per 1. Januar ändern. Die vollständigen Angaben, einschliesslich Sonderfällen (Landwirtschaftspersonal, Haushaltszulage), finden Sie in unseren jährlichen Informationen.
Der Beitragssatz an unsere Familienausgleichskasse wird jährlich festgelegt. Die an die Familien ausbezahlten Beträge werden hingegen vom Kanton Thurgau festgelegt und sind unabhängig von der Ausgleichskasse, welcher der Arbeitgeber angeschlossen ist, identisch.
Beitrag Arbeitgeber
Beitrag
Satz
Zulasten von
Familienzulagen (Ausgleichskasse CVCI)
1,60% des AHV-pflichtigen Lohns
100% Arbeitgeber
Familienzulagen (Kanton Thurgau)
Leistung
Betrag
Kinderzulage
CHF 215.–/Monat
Ausbildungszulage oder Zulage für erwerbsunfähige Kinder
CHF 280.–/Monat
Diese Beträge gelten für das laufende Jahr und können sich jeweils per 1. Januar ändern. Die vollständigen Angaben, einschliesslich Sonderfällen (Landwirtschaftspersonal, Haushaltszulage), finden Sie in unseren jährlichen Informationen.
Der Beitragssatz an unsere Familienausgleichskasse wird jährlich festgelegt. Die an die Familien ausbezahlten Beträge werden hingegen vom Kanton Tessin festgelegt und sind unabhängig von der Ausgleichskasse, welcher der Arbeitgeber angeschlossen ist, identisch.
Beitrag Arbeitgeber
Beitrag
Satz
Zulasten von
Familienzulagen (Ausgleichskasse CVCI)
2,445% des AHV-pflichtigen Lohns
100% Arbeitgeber
Familienzulagen (Kanton Tessin)
Leistung
Betrag
Kinderzulage
CHF 215.–/Monat
Ausbildungszulage oder Zulage für erwerbsunfähige Kinder
CHF 268.–/Monat
Diese Beträge gelten für das laufende Jahr und können sich jeweils per 1. Januar ändern. Die vollständigen Angaben, einschliesslich Sonderfällen (Landwirtschaftspersonal, Haushaltszulage), finden Sie in unseren jährlichen Informationen.
Der Beitragssatz an unsere Familienausgleichskasse wird jährlich festgelegt. Die an die Familien ausbezahlten Beträge werden hingegen vom Kanton Uri festgelegt und sind unabhängig von der Ausgleichskasse, welcher der Arbeitgeber angeschlossen ist, identisch.
Beitrag Arbeitgeber
Beitrag
Satz
Zulasten von
Familienzulagen (Ausgleichskasse CVCI)
1,70% des AHV-pflichtigen Lohns
100% Arbeitgeber
Familienzulagen (Kanton Uri)
Leistung
Betrag
Kinderzulage
CHF 240.–/Monat
Ausbildungszulage oder Zulage für erwerbsunfähige Kinder
CHF 290.–/Monat
Geburts- oder Adoptionszulage
CHF 1'200.–
Diese Beträge gelten für das laufende Jahr und können sich jeweils per 1. Januar ändern. Die vollständigen Angaben, einschliesslich Sonderfällen (Landwirtschaftspersonal, Haushaltszulage), finden Sie in unseren jährlichen Informationen.
Der Beitragssatz an unsere Familienausgleichskasse wird jährlich festgelegt. Die an die Familien ausbezahlten Beträge werden hingegen vom Kanton Wallis festgelegt und sind unabhängig von der Ausgleichskasse, welcher der Arbeitgeber angeschlossen ist, identisch.
Beitrag Arbeitgeber
Beitrag
Satz
Zulasten von
Familienzulagen (Ausgleichskasse CVCI) — Total
3,291% des AHV-pflichtigen Lohns
—
davon Arbeitgeberanteil
3,160% des AHV-pflichtigen Lohns
Arbeitgeber
davon Arbeitnehmeranteil
0,131% des AHV-pflichtigen Lohns
Arbeitnehmer
Familienzulagen (Kanton Wallis)
Leistung
Betrag
Kinderzulage (1. und 2. Kind)
CHF 327.–/Monat
Kinderzulage (ab dem 3. Kind)
CHF 435.–/Monat
Ausbildungszulage oder Zulage für erwerbsunfähige Kinder (1. und 2. Kind)
CHF 477.–/Monat
Ausbildungszulage oder Zulage für erwerbsunfähige Kinder (ab dem 3. Kind)
CHF 585.–/Monat
Geburts- oder Adoptionszulage (bei Einzelgeburt/-adoption)
CHF 2'142.–
Geburts- oder Adoptionszulage (bei Mehrlingsgeburt/-adoption)
CHF 3'213.–
Diese Beträge gelten für das laufende Jahr und können sich jeweils per 1. Januar ändern. Die vollständigen Angaben, einschliesslich Sonderfällen (Landwirtschaftspersonal, Haushaltszulage), finden Sie in unseren jährlichen Informationen.
Hinweis: Wallis ist der einzige Kanton mit einem Arbeitnehmeranteil (0,131%) zusätzlich zum Arbeitgeberanteil (3,160%).
Der Beitragssatz an unsere Familienausgleichskasse wird jährlich festgelegt. Die an die Familien ausbezahlten Beträge werden hingegen vom Kanton Zug festgelegt und sind unabhängig von der Ausgleichskasse, welcher der Arbeitgeber angeschlossen ist, identisch.
Beitrag Arbeitgeber
Beitrag
Satz
Zulasten von
Familienzulagen (Ausgleichskasse CVCI)
1,65% des AHV-pflichtigen Lohns
100% Arbeitgeber
Familienzulagen (Kanton Zug)
Leistung
Betrag
Kinderzulage
CHF 330.–/Monat
Ausbildungszulage oder Zulage für erwerbsunfähige Kinder (bis 18 Jahre)
CHF 330.–/Monat
Ausbildungszulage oder Zulage für erwerbsunfähige Kinder (ab 18 Jahren)
CHF 385.–/Monat
Diese Beträge gelten für das laufende Jahr und können sich jeweils per 1. Januar ändern. Die vollständigen Angaben, einschliesslich Sonderfällen (Landwirtschaftspersonal, Haushaltszulage), finden Sie in unseren jährlichen Informationen.
Der Beitragssatz an unsere Familienausgleichskasse wird jährlich festgelegt. Die an die Familien ausbezahlten Beträge werden hingegen vom Kanton Zürich festgelegt und sind unabhängig von der Ausgleichskasse, welcher der Arbeitgeber angeschlossen ist, identisch.
Beitrag Arbeitgeber
Beitrag
Satz
Zulasten von
Familienzulagen (Ausgleichskasse CVCI)
1,20% des AHV-pflichtigen Lohns
100% Arbeitgeber
Familienzulagen (Kanton Zürich)
Leistung
Betrag
Kinderzulage (bis 12 Jahre)
CHF 215.–/Monat
Kinderzulage (ab 12 Jahren)
CHF 268.–/Monat
Ausbildungszulage oder Zulage für erwerbsunfähige Kinder
CHF 268.–/Monat
Diese Beträge gelten für das laufende Jahr und können sich jeweils per 1. Januar ändern. Die vollständigen Angaben, einschliesslich Sonderfällen (Landwirtschaftspersonal, Haushaltszulage), finden Sie in unseren jährlichen Informationen.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Muss ich mich anmelden, auch wenn keiner meiner Mitarbeiter Kinder hat?
Ja. Die Anmeldung bei einer Familienkasse ist für jedes Unternehmen, das im Kanton Waadt Personal beschäftigt, obligatorisch, unabhängig von der familiären Situation Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Wird der Beitrag mit meinen Mitarbeitern geteilt?
Nein. Im Gegensatz zu den AHV-/IV-/EO-Beiträgen geht der Beitrag für die Familienzulagen vollständig zu Ihren Lasten als Arbeitgeber.
Wie melde ich die Geburt eines Kindes bei einer meiner Mitarbeitenden?
Ihree Mitarbeitender reicht bei Ihnen einen Antrag auf Familienzulagen ein, zusammen mit den nötigen Belegen (z. B. dem Familienbüchlein). Diesen leiten Sie anschliessend an unsere Kasse weiter, um den Anspruch auf Familienzulagen zu eröffnen.
IHRE FORMULARE
Hier finden Sie die am häufigsten benötigten Dokumente für die Familienzulagen. Benötigen Sie ein anderes Formular? Kontaktieren Sie uns, wir senden es Ihnen direkt zu.
6
documents
Aktionen
5.1
Familienzulagen
5.1 - Antrag auf Familienzulagen für Arbeitnehmer (Auszahlung durch den Arbeitgeber)
5.2
Familienzulagen
Antrag auf Familienzulagen für Arbeitnehmer (Auszahlung durch die Kasse)
5.3
Familienzulagen
Antrag auf Differenzzahlungen (Auszahlung durch den Arbeitgeber)
5.4
Familienzulagen
Antrag auf Differenzzahlungen (Auszahlung durch die Kasse)
5.6
Familienzulagen
Demande d'allocations pour indépendant (nur auf Französisch)
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