Familienzulagen: eine Unterstützung für Ihre Mitarbeitenden

Die Familienzulagen (FZ) werden an Arbeitnehmende mit unterhaltsberechtigten Kindern ausbezahlt, um einen Teil der mit deren Erziehung verbundenen Kosten auszugleichen. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, sich einer Familienausgleichskasse anzuschliessen und deren Kosten vollständig zu tragen, ausnahmslos, auch für Personal ohne Kinder.

IHRE ROLLE ALS ARBEITGEBER BEI DEN FAMILIENZULAGEN

Jedes Unternehmen, das im Kanton Waadt Personal beschäftigt, muss sich einer Familienausgleichskasse anschliessen, unabhängig von der familiären Situation seiner Mitarbeitenden. Der Beitrag geht vollständig zu Ihren Lasten: Im Gegensatz zur AHV wird er nicht mit Ihren Mitarbeitenden geteilt. Sie zahlen die Zulagen anschliessend direkt zusammen mit dem Lohn an Ihre Mitarbeitenden mit unterhaltsberechtigten Kindern aus und werden danach von unserer Kasse zurückerstattet, nach einem einheitlichen Verfahren unabhängig von der Anzahl der betroffenen Kinder.

  • Anschlusspflicht für alle
    Obligatorisch, auch ohne unterhaltsberechtigte Kinder.

  • Ein Beitrag zu 100% zulasten des Arbeitgebers
    Ohne Beteiligung der Mitarbeitenden

  • Auszahlung, anschliessend Rückerstattung
    Sie richten die Familienzulagen aus, die Kasse erstattet Ihnen den Betrag zurück.

Beitrag und geltende Beträge nach Kanton

Wählen Sie Ihren Kanton aus dem Dropdown-Menü unten aus, um den geltenden Beitragssatz und die Beträge der Familienzulagen zu erfahren.

Der Beitragssatz an unsere Familienausgleichskasse wird jährlich festgelegt. Die an die Familien ausbezahlten Beträge werden hingegen vom Kanton Waadt festgelegt und sind unabhängig von der Ausgleichskasse, welcher der Arbeitgeber angeschlossen ist, identisch.

Beitrag Arbeitgeber

Beitrag

Satz

Zulasten von

Familienzulagen (Ausgleichskasse CVCI)

1,60% des AHV-pflichtigen Lohns

100% Arbeitgeber

Familienzulagen (Kanton Waadt)

Leistung

Betrag

Kinderzulage (1. und 2. Kind)

CHF 322.–/Monat

Kinderzulage (ab dem 3. Kind)

CHF 365.–/Monat

Ausbildungszulage oder Zulage für erwerbsunfähige Kinder (1. und 2. Kind)

CHF 425.–/Monat

Ausbildungszulage oder Zulage für erwerbsunfähige Kinder (ab dem 3. Kind)

CHF 468.–/Monat

Geburts- oder Adoptionszulage

CHF 1'617.– (verdoppelt bei Mehrlingsgeburten)

Diese Beträge gelten für das laufende Jahr und können sich jeweils per 1. Januar ändern. Die vollständigen Angaben, einschliesslich Sonderfällen (Landwirtschaftspersonal, Haushaltszulage), finden Sie in unseren jährlichen Informationen.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Muss ich mich anmelden, auch wenn keiner meiner Mitarbeiter Kinder hat?

Ja. Die Anmeldung bei einer Familienkasse ist für jedes Unternehmen, das im Kanton Waadt Personal beschäftigt, obligatorisch, unabhängig von der familiären Situation Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Wird der Beitrag mit meinen Mitarbeitern geteilt?

Nein. Im Gegensatz zu den AHV-/IV-/EO-Beiträgen geht der Beitrag für die Familienzulagen vollständig zu Ihren Lasten als Arbeitgeber.

Wie melde ich die Geburt eines Kindes bei einer meiner Mitarbeitenden?

Ihree Mitarbeitender reicht bei Ihnen einen Antrag auf Familienzulagen ein, zusammen mit den nötigen Belegen (z. B. dem Familienbüchlein). Diesen leiten Sie anschliessend an unsere Kasse weiter, um den Anspruch auf Familienzulagen zu eröffnen.

IHRE FORMULARE

Hier finden Sie die am häufigsten benötigten Dokumente für die Familienzulagen. Benötigen Sie ein anderes Formular? Kontaktieren Sie uns, wir senden es Ihnen direkt zu.

6 documents

Aktionen
5.1 Familienzulagen 5.1 - Antrag auf Familienzulagen für Arbeitnehmer (Auszahlung durch den Arbeitgeber)
5.2 Familienzulagen Antrag auf Familienzulagen für Arbeitnehmer (Auszahlung durch die Kasse)
5.3 Familienzulagen Antrag auf Differenzzahlungen (Auszahlung durch den Arbeitgeber)
5.4 Familienzulagen Antrag auf Differenzzahlungen (Auszahlung durch die Kasse)
5.6 Familienzulagen Demande d'allocations pour indépendant (nur auf Französisch)

Haben Sie eine Frage zu den Familienzulagen in Ihrem Unternehmen? Lassen Sie uns direkt darüber sprechen

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Ansprechpartner

Corinne Treidel

Corinne Treidel

+41 21 613 35 12