DIE EO: EINKOMMEN SICHERN – AUCH BEI ABWESENHEIT

Die EO (Erwerbsersatzordnung) gleicht den Erwerbsausfall Ihrer Mitarbeitenden während des Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienstes sowie während des Mutterschafts-, Vaterschafts- oder Betreuungsurlaubs für ein gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind aus. Als Arbeitgeber spielen Sie eine wichtige Rolle bei der Übermittlung der Anträge und – je nach Fall – bei der Auszahlung der Entschädigung anstelle des Lohnes.

IHRE ROLLE ALS ARBEITGEBER BEI DER EO

Wenn Mitarbeitende Dienst leisten oder Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsurlaub beziehen, gleicht die EO einen Teil des Erwerbsausfalls aus. Zahlen Sie während dieser Zeit den üblichen Lohn weiter, wird die Entschädigung Ihnen als Rückerstattung ausbezahlt. Andernfalls wird die Entschädigung direkt an Ihre Mitarbeiterin oder Ihren Mitarbeiter ausbezahlt.

Ihre Aufgabe besteht darin, im Antragsformular den Abschnitt «Einkommen vor dem Dienst bzw. Urlaub» auszufüllen und das Formular so rasch wie möglich an unsere Kasse weiterzuleiten, damit es zu keinen Verzögerungen bei der Auszahlung kommt.

  • Bei Militär- oder Zivildienst
    Eine Entschädigung gleicht den Erwerbsausfall aus.

  • Mutterschaft, Vaterschaft oder Betreuung
    Eine Entschädigung deckt einen Teil des Erwerbsausfalls.

  • Einfache und schnelle Rückerstattung
    Bei Lohnfortzahlung wird Ihnen die Entschädigung ausbezahlt.

DIE GELTENDEN BETRÄGE UND BEZUGSDAUERN

Die Höhe der Entschädigung hängt vom Grund der Abwesenheit ab. Sie beträgt in der Regel 80 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Abwesenheit, bis zu einem maximalen Tagessatz.

Grund

Betrag

Maximale Dauer

Rekrutenschule

CHF 60.–/Tag

Dauer des Dienstes

Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst (ausser Rekrutenschule)

80 % des durchschnittlichen Einkommens, max. CHF 220.–/Tag

Dauer des Dienstes

Mutterschaftsurlaub

80 % des durchschnittlichen Einkommens, max. CHF 220.–/Tag

98 Tage (14 Wochen)

Vaterschaftsurlaub

80 % des durchschnittlichen Einkommens, max. CHF 220.–/Tag

14 Tage, innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt zu beziehen

Betreuungsurlaub (gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind)

80 % des durchschnittlichen Einkommens, max. CHF 220.–/Tag

Bis zu 98 Tage innerhalb von 18 Monaten

Zusätzlich können eine Kinderzulage und für Rekruten eine Betriebszulage hinzukommen. Ausführliche Informationen finden Sie in unseren jährlichen Informationen.

UNSERE FAQ – ANTWORTEN AUF IHRE FRAGEN

Wer muss den Antrag auf EO-Entschädigung ausfüllen: ich oder meine Mitarbeiterin bzw. mein Mitarbeiter?

Ihre Mitarbeiterin bzw. Ihr Mitarbeiter erhält das Antragsformular direkt von der für den Dienst zuständigen Stelle (Armee, Zivilschutz usw.) oder füllt es im Falle von Mutterschaft oder Vaterschaft selbst aus. Anschliessend wird Ihnen das Formular übergeben, damit Sie den Abschnitt zum Einkommen vor der Abwesenheit ausfüllen können, bevor es an uns geschickt wird.

Muss ich den Lohn während der Abwesenheit weiterhin bezahlen?

Dies ist nicht in allen Fällen obligatorisch, wird jedoch häufig im Arbeitsvertrag, in einem Gesamtarbeitsvertrag oder durch die betriebliche Praxis vorgesehen. Wenn Sie den Lohn weiterhin bezahlen, wird die EO-Entschädigung als Ausgleich an Sie ausbezahlt.

Ist die EO-Entschädigung beitragspflichtig?

Ja. Die als EO-Entschädigung ausbezahlten Beträge müssen wie jeder andere Lohnbestandteil in der Lohndeklaration berücksichtigt werden.

Ihre Formulare

Hier finden Sie die am häufigsten verwendeten Formulare für die verschiedenen Entschädigungen. Benötigen Sie ein anderes Formular? Kontaktieren Sie uns – wir senden es Ihnen direkt zu.

11 documents

Aktionen
6.1 Mutterschaft, Entschädigung des andern Elternteils, Betreuungsentschädigung 318.750 - Anmeldung Mutterschaftsentschädigung
6.2 Mutterschaft, Entschädigung des andern Elternteils, Betreuungsentschädigung 318.751 - Ergänzungsblatt zur Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung
6.3 Mutterschaft, Entschädigung des andern Elternteils, Betreuungsentschädigung 318.752 - Arbeitgeberbescheinigung - Für arbeitslose Frauen ohne Arbeitslosenentschädigung
6.4 Mutterschaft, Entschädigung des andern Elternteils, Betreuungsentschädigung 318.747 - Anmeldung für eine Entschädigung des andern Elternteils - Vater oder Ehefrau der Mutter
6.5 Mutterschaft, Entschädigung des andern Elternteils, Betreuungsentschädigung 318.748 - Ergänzungsblatt zur Anmeldung Entschädigung des andern Elternteils

Vereinbaren Sie einen Termin mit einer unserer Beratungspersonen, um den Dienst, den Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub einer Ihrer Mitarbeiterinnen oder eines Ihrer Mitarbeiter optimal vorzubereiten.

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