ARBEITEN SIE IN DER SCHWEIZ UND WOHNEN IM AUSLAND?

Grenzüberschreitende Telearbeit, Wohnsitz in Frankreich oder einem anderen Nachbarland, regelmässige berufliche Reisen: Ihr Anschluss an die schweizerische AHV hängt von präzisen internationalen Koordinationsregeln ab. Ihr Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, es ist aber nützlich, Ihre Situation zu verstehen.

DREI HÄUFIGE SITUATIONEN

Wenn Sie in einem Nachbarland wohnen und für ein Schweizer Unternehmen arbeiten, hängt Ihr Versicherungssystem insbesondere vom Anteil Ihrer Tätigkeit ab, die Sie im Homeoffice von Ihrem Wohnsitz aus ausüben. Diese Regeln haben sich kürzlich mit dem Inkrafttreten eines multilateralen Abkommens zur Telearbeit geändert, das es in bestimmten Fällen erlaubt, in der Schweiz versichert zu bleiben, auch wenn man teilweise vom Ausland aus arbeitet. Grundsätzlich erledigt Ihr Arbeitgeber die notwendigen Schritte, aber es lohnt sich, die wichtigsten Grundzüge zu kennen, um zu prüfen, ob Ihre Situation korrekt erfasst ist.

  • Grenzüberschreitende Telearbeit
    Der Anteil bestimmt das Versicherungsland.

  • Wohnsitz in einem Nachbarland
    Sie bleiben grundsätzlich in der Schweiz versichert.

  • Mehrere Arbeitgeber, mehrere Länder
    Für Mehrfachbeschäftigung gelten besondere Regeln.

GRENZÜBERSCHREITENDE TELEARBEIT: WELCHE REGELN GELTEN JE NACH BESCHÄFTIGUNGSGRAD?

Telearbeitsanteil in Ihrem Wohnsitzland

Anwendbare Gesetzgebung

Weniger als 25 %

Schweiz

Zwischen 25 % und 49,9 %

Schweiz, dank des multilateralen Telearbeitsabkommens (ALPS-Meldung erforderlich)

50 % oder mehr

Ihr Wohnsitzland

Die Meldeschritte (A1-Bescheinigung, ALPS-Portal) übernimmt Ihr Arbeitgeber, prüfen Sie aber gemeinsam mit ihm, ob Ihre Situation korrekt gemeldet ist, wenn Sie regelmässig vom Ausland aus Telearbeit leisten.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Ich arbeite einen Tag pro Woche aus dem Homeoffice in Frankreich: Muss ich mir Sorgen machen?

Es ist Sache Ihres Arbeitgebers, bei Bedarf die entsprechende Meldung vorzunehmen (A1-Bescheinigung). Prüfen Sie einfach mit ihm zusammen, ob Ihre Situation auf dem neusten Stand ist.

Was geschieht, wenn mein Arbeitgeber meine Situation nicht gemeldet hat?

Es droht eine Nachforderung von Beiträgen oder sogar Sanktionen bei einer Kontrolle in Ihrem Wohnsitzland. Melden Sie jede nicht deklarierte Situation Ihrem Arbeitgeber oder unserer Ausgleichskasse.

IHRE NÜTZLICHEN DOKUMENTE

Diese Schritte werden in der Regel von Ihrem Arbeitgeber übernommen. Hier finden Sie die betreffenden Dokumente, zu Ihrer Information.

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Aktionen
3.0 Expats Nutzungsvereinbarung ALPS - Rolle Firmen-Administrator
3.1 Expats 4265 - Antrag zur Weitergeltung des schweizerischen Sozialversicherungsrechts während einer vorübergehenden Tätigkeit im Ausland
3.2 Expats 4411 - Hilfsblatt für die Bestimmung des anwendbaren Sozialversicherungsrechts bei Mehrfachtätigkeit nach
3.3 Expats Gesuch um freiwilligen Beitritt zur obligatorischen Versicherung (AHV / IV) nichterwerbstätiger Personen, die ihre/n versicherte/n Ehegatten/in bzw. eingetragene/n Partner/in ins Ausland begleiten

Eine Situation, die Ihnen komplex erscheint? Sprechen wir direkt darüber.

Ansprechpartner

Jérôme Gindrat

Jérôme Gindrat

Geschäftsführer der CVCI-Sozialversicherungen

+41 21 613 35 11