OHNE ERWERBSTÄTIGKEIT BLEIBEN SIE DURCH DIE AHV VERSICHERT
Studierende, im Haushalt tätige Personen, Frühpensionierte, Rentner:innen: Auch ohne Erwerbseinkommen müssen Sie versichert bleiben und weiterhin Beiträge an die AHV, die IV und die EO leisten.
Die Sozialkassen der CVCI helfen Ihnen zu verstehen, ob Sie betroffen sind, und diese Pflicht einfach zu verwalten.
IHREN BEITRAG SCHÄTZEN
Im Gegensatz zu Arbeitnehmenden und Selbstständigerwerbenden richtet sich Ihr Beitrag nach Ihrem Vermögen und Ihren Renteneinkünften und nicht nach einem Erwerbseinkommen.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) stellt Ihnen ein Online-Tool zur Verfügung, mit dem Sie Ihren Beitrag schätzen können.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Wie weiss ich, ob ich als Nichterwerbstätige(r) gelte?
Wenn Sie kein Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit erzielen oder nur ein sehr geringes. Dies betrifft beispielsweise Studierende ab 20 Jahren, im Haushalt tätige Personen, Frühpensionierte sowie IV-Rentner/innen oder Verwitwete ohne Erwerbstätigkeit.
Muss ich trotzdem Beiträge zahlen, wenn mein Ehepartner/meine Ehepartnerin arbeitet?
Nicht zwingend. Sie sind von der Beitragspflicht befreit, wenn Ihr Ehepartner/Ihre Ehepartnerin über seine/ihre Erwerbstätigkeit bereits mindestens den doppelten Mindestbeitrag entrichtet (d. h. CHF 1'060.– pro Jahr).
Wie wird mein Beitrag berechnet?
Massgebend sind Ihr Vermögen und Ihre Einkünfte in Rentenform, multipliziert mit 20. Der Beitrag liegt zwischen CHF 530.– und CHF 26'500.– pro Jahr. Bei Ehepaaren wird nur die Hälfte des Vermögens und der Einkünfte des Paares berücksichtigt.
Beiträge und AHV-Anschluss
Berechnung Ihres Beitrags anhand Ihres Vermögens und Einkommens, Anschlussverfahren: was Sie als Person ohne Erwerbstätigkeit wissen müssen.
Erwerbsersatzentschädigung (EO)
Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst: Ihre Ansprüche, auch ohne regelmässige Erwerbstätigkeit.
HABEN SIE EIN UNTERHALTSBERECHTIGTES KIND?
Auch ohne Erwerbstätigkeit können Sie Anspruch auf Familienzulagen haben, sofern Ihr steuerbares Einkommen CHF 60'480.– pro Jahr (geltender Schwellenwert im Kanton Waadt) nicht übersteigt und Sie keine ordentliche AHV-Altersrente beziehen. Dieses Verfahren läuft nicht über unsere Kasse: Richten Sie Ihren Antrag an die kantonale Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons.
SCHLIESSEN SIE SICH UNSERER KASSE AN UND KLÄREN SIE IHRE VERSICHERUNGSSITUATION, MIT EINEM ZUVERLÄSSIGEN UND NAHEN PARTNER.
Die AHV-Kasse der CVCI begleitet Personen ohne Erwerbstätigkeit im Kanton Waadt bei der Verwaltung ihrer Sozialversicherungen, einfach und nah.
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