DIE AHV AUF IHRER LOHNABRECHNUNG

Jeden Monat wird ein Teil Ihres Bruttolohns für die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) abgezogen. Ihr Arbeitgeber überweist diesen Anteil an unsere Kasse, zusammen mit einem gleich hohen Anteil zu seinen Lasten. Diese Beiträge bauen Jahr für Jahr Ihre zukünftige Altersrente auf.

IHRE SITUATION GEGENÜBER DER AHV

Ab dem 1. Januar nach Ihrem 17. Geburtstag, sofern Sie erwerbstätig sind, zieht Ihr Arbeitgeber Ihren Beitragsanteil von Ihrem Bruttolohn ab und überweist ihn zusammen mit seinem eigenen Anteil an unsere Kasse. Diese Pflicht dauert bis zum Erreichen des Referenzalters (65 Jahre) und der vollständigen Beendigung jeder Erwerbstätigkeit — darüber hinaus kann ein jährlicher Freibetrag gelten, wenn Sie weiterhin arbeiten. Für diesen Beitrag müssen Sie keine Schritte unternehmen: Er erscheint einfach, Zeile für Zeile, auf Ihrer Lohnabrechnung, neben den übrigen Sozialabzügen.

  • Automatischer Beitrag
    Von Ihrem Arbeitgeber abgezogen und überwiesen.

  • Fester Satz von 5,3 %
    Die Hälfte des Gesamtbeitrags von 10,6 %.

  • Im Laufe der Zeit aufgebaute Rente
    Jedes beitragspflichtige Jahr zählt für Ihre Rente.

DIE AUFSCHLÜSSELUNG DES AHV-/IV-/EO-BEITRAGS

Der Gesamtsatz von 10,6 % gliedert sich in drei Versicherungen, die je zur Hälfte zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber aufgeteilt werden.

Versicherung

Gesamtsatz

Arbeitgeberanteil

Arbeitnehmeranteil

AHV (Alter und Hinterlassene)

8,7 %

4,35 %

4,35 %

IV (Invalidität)

1,4 %

0,70 %

0,70 %

EO (Erwerbsersatz)

0,5 %

0,25 %

0,25 %

Total

10,6 %

5,3 %

5,3 %

Wenn Sie nach dem Referenzalter weiterarbeiten, gilt ein Freibetrag von CHF 1'400.–/Monat (bzw. CHF 16'800.–/Jahr), es sei denn, Sie beantragen den Verzicht darauf, um Ihre Rente weiter zu verbessern.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Kann ich überprüfen, ob meine Beiträge korrekt erfasst wurden?

Ja. Sie können jederzeit einen Auszug aus Ihrem individuellen AHV-Konto anfordern, um zu überprüfen, ob alle Ihre Beitragsjahre korrekt erfasst wurden.

Wie beantrage ich meine AHV-Rente?

Die Rente wird niemals automatisch ausgezahlt. Fordern Sie das Formular mindestens 6 Monate vor dem von Ihnen gewählten Renteneintrittsdatum bei Ihrem Arbeitgeber (oder bei unserer Kasse, falls Sie nicht mehr berufstätig sind) an.

Was geschieht, wenn ich häufig den Arbeitgeber wechsle?

Sie müssen nichts Besonderes unternehmen: Ihre Beiträge sind an Ihre persönliche AHV-Nummer gebunden, unabhängig von Ihrem Arbeitgeber. Alle Ihre Beitragsjahre werden auf demselben individuellen Konto zusammengeführt.

IHRE FORMULARE

Hier finden Sie die am häufigsten benötigten Dokumente für die AHV. Benötigen Sie ein anderes Formular? Kontaktieren Sie uns, wir senden es Ihnen direkt zu.

4 documents

Aktionen
4.1 AHV-Karte + individuelles AHV-Konto 318.260 - Anmeldung für einen Versicherungsausweis
4.2 AHV-Karte + individuelles AHV-Konto Formular für Antrag auf Berichtigung der Personalien in einem amtlichen Personenregister des Bundes
4.3 AHV-Karte + individuelles AHV-Konto 318.269 - Anmeldung zur Einkommensteilung im Scheidungsfall (Splitting)
4.4 AHV-Karte + individuelles AHV-Konto Bestellung Kontoauszug

Eine Frage zu Ihren Beiträgen oder Ihrer zukünftigen Rente? Sprechen wir direkt darüber.

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