ARBEITGEBER: VEREINFACHEN SIE IHRE VERWALTUNG DER SOZIALVERSICHERUNGEN
Als Arbeitgeber spielen Sie eine zentrale Rolle im Sozialversicherungssystem. Sie sind verantwortlich für die Berechnung und Zahlung der Beiträge, die Anmeldung Ihrer Mitarbeitenden sowie die Einhaltung Ihrer gesetzlichen Pflichten.
Die Sozialkassen der CVCI begleiten Sie bei jedem Schritt, damit diese Verantwortlichkeiten im Alltag einfacher, klarer und sicherer zu handhaben werden.
Schätzen Sie Ihre Beiträge in wenigen Klicks
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Die AHV-Kasse der CVCI begleitet Arbeitgeber im Kanton Waadt bei der Verwaltung ihrer Beiträge und Sozialversicherungspflichten, einfach und nah.
UNSERE FAQ ZUR BEANTWORTUNG IHRER FRAGEN
Muss ich mein Unternehmen zwingend einer Ausgleichskasse anschliessen?
Ja. Sobald Sie mindestens eine Person in der Schweiz beschäftigen, müssen Sie einer Ausgleichskasse (AHV) angeschlossen sein. Diese erhebt sowohl Ihre Beiträge als auch diejenigen Ihrer Mitarbeitenden und richtet anschliessend die entsprechenden Leistungen aus (Renten, Zulagen usw.).
Was muss ich tun, wenn ich eine neue Mitarbeiterin oder einen neuen Mitarbeiter einstelle?
Bitten Sie die Person um ihren AHV-Versicherungsausweis (darauf ist die 13-stellige Versicherungsnummer angegeben) und melden Sie sie anschliessend bei unserer Ausgleichskasse an. Diese Anmeldung ermöglicht es uns, die Beiträge ab der ersten Lohnzahlung korrekt in Rechnung zu stellen.
Wie kann ich bei administrativen Aufgaben Zeit sparen?
Mit unseren eServices können Sie Ein- und Austritte Ihrer Mitarbeitenden online verwalten und Ihre jährliche Lohndeklaration deutlich schneller vorbereiten als mit Papierformularen.
Ich übernehme ein Unternehmen; kann ich meine AHV-Ausgleichskasse wählen?
Nicht unmittelbar. Ein Eigentümerwechsel rechtfertigt an sich keinen Wechsel der Ausgleichskasse, da hierfür ein spezifisches Verfahren gilt.
Der Wechsel von einer Ausgleichskasse zu einer anderen kann jeweils auf Ende eines Jahres erfolgen. Sie müssen Ihre Kündigung Ihrer bisherigen Ausgleichskasse vor dem 31. August mitteilen, damit der Anschluss an die neue Kasse per 1. Januar des Folgejahres erfolgen kann.
Wenn Sie sich für die Sozialversicherungskassen der CVCI entscheiden, senden Sie uns bitte eine Kopie Ihres Kündigungsschreibens an Ihre bisherige Ausgleichskasse. Auch wir müssen die Frist vom 31. August einhalten, um Ihren Übertritt bei der anderen Kasse zu beantragen.
SCHLIESSEN SIE SICH UNSERER KASSE AN UND VERWALTEN SIE IHRE SOZIALVERSICHERUNGEN MIT EINEM ZUVERLÄSSIGEN UND NAHEN PARTNER.
Ansprechpartner