DIE FAMILIENZULAGEN, EINE WILLKOMMENE FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG
Wenn Sie ein oder mehrere unterhaltsberechtigte Kinder haben, können Sie Familienzulagen beziehen, die vollständig von Ihrem Arbeitgeber finanziert und mit Ihrem Lohn ausbezahlt werden.
IHRE SITUATION BEZÜGLICH FAMILIENZULAGEN
Wenn Sie im Kanton Waadt angestellt sind und ein unterhaltsberechtigtes Kind haben, haben Sie Anspruch auf Familienzulagen, die von Ihrem Arbeitgeber mit Ihrem Lohn ausbezahlt werden. Sie müssen dafür nichts bezahlen: Der Beitrag geht vollständig zulasten Ihres Arbeitgebers, im Gegensatz zur AHV, bei der er geteilt wird. Die Höhe hängt von der Anzahl der Kinder und ihrer Situation ab (Schulbesuch, Ausbildung, allfällige Behinderung), gemäss einem vom Kanton Waadt festgelegten Ansatz, der für alle Arbeitnehmer:innen des Kantons identisch ist.
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Ein automatischer Anspruch
Sobald ein Kind zu Ihren Lasten fällt. -
Keine Kosten für Sie
Vollständig zulasten des Arbeitgebers. -
Auszahlung mit dem Lohn
Direkt auf Ihrer Lohnabrechnung.
IM JAHR 2026 AUSBEZAHLTE BETRÄGE
Wählen Sie Ihren Kanton im untenstehenden Dropdown-Menü aus, um die Beträge der Familienzulagen zu erfahren, auf die Sie Anspruch haben.
Leistung | Betrag |
|---|---|
Kinderzulage (1. und 2. Kind) | CHF 322.–/Monat |
Kinderzulage (ab dem 3. Kind) | CHF 365.–/Monat |
Ausbildungszulage oder Zulage für arbeitsunfähige Kinder (1. und 2. Kind) | CHF 425.–/Monat |
Ausbildungszulage oder Zulage für arbeitsunfähige Kinder (ab dem 3. Kind) | CHF 468.–/Monat |
Geburts- oder Adoptionszulage | CHF 1'617.– (bei Mehrlingsgeburten verdoppelt) |
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Wie beantrage ich Familienzulagen?
Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Belegen (zum Beispiel dem Familienbüchlein) bei Ihrem Arbeitgeber ein. Ihr Arbeitgeber leitet ihn anschliessend an unsere Familienausgleichskasse weiter.
Was passiert, wenn beide Elternteile berufstätig sind?
Grundsätzlich erhält nur ein Elternteil die Beihilfen, wobei bestimmte Prioritätsregeln gelten (Beschäftigung im Wohnkanton des Kindes, höherer Betrag usw.). Wenden Sie sich bitte an uns, wenn Sie sich bezüglich Ihrer Situation unsicher sind.
Erhalte ich meine Zulagen weiterhin, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?
Sie müssen bei Ihrem neuen Arbeitgeber einen neuen Antrag stellen, der diesen an seine eigene Familienkasse weiterleiten wird.
Ihre Formulare
Hier finden Sie die am häufigsten benötigten Dokumente für die Familienzulagen. Benötigen Sie ein anderes Formular? Kontaktieren Sie uns, wir senden es Ihnen direkt zu.
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Ansprechpartner
Corinne Treidel
+41 21 613 35 12