Familienzulagen – Auch für Selbstständige

Seit 2013 haben nichtlandwirtschaftliche Selbstständige die gleichen Ansprüche auf Familienzulagen wie Angestellte. Wie bei der AHV finanzieren Sie den Beitrag vollständig selbst.

Selbstständige Person geniesst Zeit mit ihrer Familie dank der Familienzulagen.

Ihre Situation bezüglich Familienzulagen

Wenn Sie ein oder mehrere unterhaltsberechtigte Kinder haben, haben Sie Anspruch auf dieselben Familienzulagen wie eine angestellte Person im Kanton Waadt. Der Anschluss an eine Familienausgleichskasse ist ab Beginn Ihrer selbstständigen Tätigkeit obligatorisch, auch wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch kein Kind haben. Im Gegensatz zur AHV hängt dieser Beitrag nicht von einer Aufteilung mit einem Arbeitgeber ab, da Sie keinen haben: Sie finanzieren ihn vollständig selbst, auf Grundlage Ihres deklarierten Einkommens.

  • Obligatorische Anmeldung
    Ab Beginn Ihrer selbstständigen Tätigkeit.

  • Beiträge vollständig selbst finanziert
    Ohne Arbeitgeber finanzieren Sie Ihre Beiträge vollständig selbst.

  • Gleiche Leistungen wie Arbeitnehmende
    Die Leistungen sind unabhängig vom Erwerbsstatus gleich hoch.

Im Kanton Waadt ausbezahlte beträge

Die Beträge der Familienzulagen werden vom Kanton Waadt festgelegt und sind für alle Bezüger:innen identisch, ob angestellt oder selbstständig.

Leistung

Betrag

Kinderzulage (1. und 2. Kind)

CHF 322.–/Monat

Kinderzulage (ab dem 3. Kind)

CHF 365.–/Monat

Ausbildungszulage oder Zulage für arbeitsunfähige Kinder (1. und 2. Kind)

CHF 425.–/Monat

Ausbildungszulage oder Zulage für arbeitsunfähige Kinder (ab dem 3. Kind)

CHF 468.–/Monat

Geburts- oder Adoptionszulage

CHF 1'617.– (bei Mehrlingsgeburten verdoppelt)

Der für Selbstständige geltende Beitragssatz wird jedes Jahr von unserer Kasse festgelegt. Die vollständigen Angaben finden Sie in unseren jährlichen Informationen.

Unsere häufig gestellten fragen

Muss ich mich auch dann einer Familienausgleichskasse anschliessen, wenn ich derzeit keine Kinder habe?

Ja. Der Anschluss an eine Familienausgleichskasse ist ab Beginn Ihrer selbstständigen Erwerbstätigkeit obligatorisch, unabhängig von Ihrer familiären Situation zum Zeitpunkt des Anschlusses.

Erhalte ich die gleichen Familienzulagen wie eine angestellte Person?

Ja. Die im Kanton Waadt ausgerichteten Beträge sind gleich, unabhängig davon, ob Sie angestellt oder selbstständigerwerbend sind.

Wie melde ich die Geburt meines Kindes?

Senden Sie uns einen Antrag auf Familienzulagen zusammen mit den erforderlichen Belegen (zum Beispiel dem Familienbüchlein).

Ihre Formulare

Hier finden Sie die am häufigsten benötigten Dokumente für die Verwaltung der Familienzulagen. Benötigen Sie ein anderes Formular? Kontaktieren Sie uns, wir senden es Ihnen direkt zu.

6 documents

Aktionen
5.1 Familienzulagen 5.1 - Antrag auf Familienzulagen für Arbeitnehmer (Auszahlung durch den Arbeitgeber)
5.2 Familienzulagen Antrag auf Familienzulagen für Arbeitnehmer (Auszahlung durch die Kasse)
5.3 Familienzulagen Antrag auf Differenzzahlungen (Auszahlung durch den Arbeitgeber)
5.4 Familienzulagen Antrag auf Differenzzahlungen (Auszahlung durch die Kasse)
5.6 Familienzulagen Demande d'allocations pour indépendant (nur auf Französisch)

Eine Frage zu den Familienzulagen? Sprechen wir direkt darüber.

Ansprechpartner

Corinne Treidel

Corinne Treidel

+41 21 613 35 12