IHRE AHV FÜR IHR UNTERNEHMEN – EINFACH UND UNKOMPLIZIERT

Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) ist die erste Sozialversicherung, der sich Ihr Unternehmen anschliessen muss. Sie finanziert die Altersrenten sowie die Hinterlassenenrenten Ihrer Mitarbeitenden. Als Arbeitgeber ziehen Sie die Beiträge von den ausbezahlten Löhnen ab und sorgen gemeinsam mit uns dafür, dass diese korrekt abgerechnet werden.

IHRE ROLLE ALS ARBEITGEBER BEI DER AHV

Sobald Sie Ihre erste Person einstellen, muss Ihr Unternehmen einer Ausgleichskasse angeschlossen sein. Diese erhebt die AHV-Beiträge von Ihnen und Ihren Mitarbeitenden, berechnet die geschuldeten Beträge und richtet anschliessend die Leistungen an die Anspruchsberechtigten aus (Alters- und Hinterlassenenrenten).

Ihre Aufgabe besteht darin, den Arbeitnehmeranteil bei jeder Lohnabrechnung abzuziehen, diesen zusammen mit Ihrem Arbeitgeberanteil an uns zu überweisen und uns jeden Ein- und Austritt von Mitarbeitenden zu melden. Dieses Vorgehen gilt unabhängig von der Grösse Ihres Unternehmens – vom Einzelunternehmen bis zum Betrieb mit mehreren Dutzend Mitarbeitenden.

  • Obligatorischer Anschluss
    Ab Ihrer ersten Mitarbeiterin oder Ihrem ersten Mitarbeiter.

  • Geteilte Beiträge
    Sie und Ihre Mitarbeitenden tragen je die Hälfte.

  • Vereinfachte Jahresabrechnung
    Ein einziges Dokument für das ganze Jahr.

DIE GELTENDEN BEITRAGSSÄTZE

Die AHV/IV/EO-Beiträge betragen insgesamt 10,6 % des massgebenden Lohnes und werden zu gleichen Teilen von Ihnen und Ihren Mitarbeitenden getragen. Zusätzlich geht ein Verwaltungskostenbeitrag zu Ihren Lasten.

Versicherung

Gesamtsatz

Arbeitgeberanteil

Arbeitnehmeranteil

AHV/IV/EO

10,6 %

5,3 %

5,3 %

Verwaltungskosten

gemäss CVCI-Tarif

100 %

Diese Beitragssätze gelten für das laufende Jahr. Ausführliche Informationen, einschliesslich der Freibeträge und Sonderfälle (Personen im Rentenalter, Jugendliche unter 25 Jahren usw.), finden Sie in unseren jährlichen Informationen.

UNSERE FAQ – ANTWORTEN AUF IHRE FRAGEN

Auf welchem Teil des Lohns werden die AHV-Beiträge berechnet?

Sie werden auf dem massgebenden Lohn berechnet, d. h. auf sämtlichen Einkünften aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit (Grundlohn, Prämien, Gratifikationen und Naturalleistungen). Bestimmte Entschädigungen, wie beispielsweise Vergütungen für effektive Berufsauslagen, sind nicht beitragspflichtig.

Wie melde ich eine neue Mitarbeiterin oder einen neuen Mitarbeiter an?

Bitten Sie die Person um ihren AHV-Versicherungsausweis (mit der 13-stelligen Versicherungsnummer) und melden Sie ihren Eintritt anschliessend über unsere eServices oder das entsprechende Formular. So können die Beiträge ab der ersten Lohnzahlung korrekt berechnet und in Rechnung gestellt werden.

Wann muss ich meine jährliche Lohndeklaration einreichen?

Zu Beginn des Folgejahres für sämtliche im vergangenen Jahr ausbezahlten Löhne. Mit unseren eServices können Sie diese Deklaration laufend während des Jahres vorbereiten, indem Sie Ein- und Austritte Ihrer Mitarbeitenden fortlaufend erfassen.

IHRE AHV-FORMULARE

Hier finden Sie die am häufigsten verwendeten Dokumente für die AHV Ihres Unternehmens. Benötigen Sie ein anderes Formular? Kontaktieren Sie uns – wir senden es Ihnen direkt zu.

4 documents

Aktionen
4.1 AHV-Karte + individuelles AHV-Konto 318.260 - Anmeldung für einen Versicherungsausweis
4.2 AHV-Karte + individuelles AHV-Konto Formular für Antrag auf Berichtigung der Personalien in einem amtlichen Personenregister des Bundes
4.3 AHV-Karte + individuelles AHV-Konto 318.269 - Anmeldung zur Einkommensteilung im Scheidungsfall (Splitting)
4.4 AHV-Karte + individuelles AHV-Konto Bestellung Kontoauszug

Vereinbaren Sie einen Termin mit einer unserer Beratungspersonen, um den Anschluss Ihres Unternehmens oder die Berechnung Ihrer Beiträge zu besprechen.

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