ÜBEN SIE IHRE SELBSTSTÄNDIGE TÄTIGKEIT AUCH IM AUSLAND AUS?

Wohnsitz im Ausland, eine teilweise ausserhalb der Schweiz ausgeübte Tätigkeit, oder eine Kombination mit einer angestellten Tätigkeit in einem anderen Land: Diese Situationen unterliegen präzisen Koordinationsregeln zwischen den Sozialversicherungssystemen. Wir bestimmen gemeinsam mit Ihnen, wo Sie versichert sein müssen.

DREI HÄUFIGE SITUATIONEN

Sobald Ihre selbstständige Tätigkeit teilweise ausserhalb der Schweiz ausgeübt wird – oder Sie sie mit einer angestellten Tätigkeit in einem anderen Land kombinieren – stellt sich die Frage nach Ihrem Versicherungssystem.

Die Regeln variieren je nach Wohnsitzland, der Aufteilung Ihrer Tätigkeit zwischen den betroffenen Ländern und der Anzahl der Arbeitgeber oder Auftraggeber, für die Sie tätig sind. Eine falsch eingeschätzte Situation kann zu einer doppelten Beitragspflicht oder im Gegenteil zu einer Versicherungslücke führen: Deshalb analysieren wir jede Situation individuell, statt eine allgemeine Regel anzuwenden, die nicht zu Ihrem Fall passen würde.

  • Wohnsitz im Ausland
    Das Wohnsitzland beeinflusst Ihre Versicherung.

  • Angestellte und selbstständige Tätigkeit
    Es gelten präzise Koordinationsregeln.

  • Vorübergehender Auslandeinsatz
    Eine kurze Tätigkeit bleibt in der Schweiz versichert.

WELCHE GESETZGEBUNG GILT FÜR IHRE SITUATION?

Grundsätzlich untersteht eine selbstständige Person dem Sozialversicherungssystem des Landes, in dem sie ihre Tätigkeit ausübt. Besondere Regeln gelten jedoch, wenn die Tätigkeit auf mehrere Länder verteilt ist oder mit einer angestellten Tätigkeit kombiniert wird.

Situation

Anwendbare Gesetzgebung

Selbstständige Tätigkeit ausschliesslich in der Schweiz ausgeübt, Wohnsitz im Ausland

Schweiz

Selbstständige Tätigkeit in mehreren Ländern ausgeübt

Je nach Land, in dem der überwiegende Teil der angestellten Tätigkeit ausgeübt wird

Selbstständige Tätigkeit in mehreren Ländern ausgeübt

Wohnsitzland, sofern ein wesentlicher Teil der Tätigkeit dort ausgeübt wird

UNSERE HÄUFIG GESTELLTEN FRAGEN

Ich wohne in Frankreich und bin in der Schweiz selbstständig erwerbstätig: Wo muss ich versichert sein?

Grundsätzlich in der Schweiz, da Sie hier Ihre selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben. Ihre individuelle Situation muss jedoch geprüft werden, wenn Sie auch in Ihrem Wohnsitzland eine unselbstständige oder selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben.

Ich bin in der Schweiz selbstständig erwerbstätig und in Frankreich angestellt: Was gilt in diesem Fall?

Dies gilt als Mehrfachtätigkeit. Welche Sozialversicherungsvorschriften anwendbar sind, hängt insbesondere davon ab, welchen Anteil Ihrer unselbstständigen Erwerbstätigkeit Sie in Ihrem Wohnsitzland ausüben. Verwenden Sie das Formular 3.2, um Ihre Situation zu klären.

Muss ich dieses Verfahren allein durchführen?

Nein. Wir unterstützen Sie bei der Beurteilung Ihrer Situation und bei der Auswahl des richtigen Formulars.

IHRE FORMULARE

Hier finden Sie die am häufigsten benötigten Dokumente für die verschiedenen Zulagen. Benötigen Sie ein anderes Formular? Kontaktieren Sie uns, wir senden es Ihnen direkt zu.

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Aktionen
3.0 Expats Nutzungsvereinbarung ALPS - Rolle Firmen-Administrator
3.1 Expats 4265 - Antrag zur Weitergeltung des schweizerischen Sozialversicherungsrechts während einer vorübergehenden Tätigkeit im Ausland
3.2 Expats 4411 - Hilfsblatt für die Bestimmung des anwendbaren Sozialversicherungsrechts bei Mehrfachtätigkeit nach
3.3 Expats Gesuch um freiwilligen Beitritt zur obligatorischen Versicherung (AHV / IV) nichterwerbstätiger Personen, die ihre/n versicherte/n Ehegatten/in bzw. eingetragene/n Partner/in ins Ausland begleiten

Eine grenzüberschreitende Situation, die Ihnen komplex erscheint? Sprechen wir direkt darüber.

Ansprechpartner

Jérôme Gindrat

Jérôme Gindrat

Geschäftsführer der CVCI-Sozialversicherungen

+41 21 613 35 11