IHRE RENTENANSPRÜCHE, HEUTE ODER MORGEN
AHV, IV, Hilflosenentschädigung: Diese Leistungen können Sie zu verschiedenen Zeitpunkten Ihres Lebens betreffen, sei es bei der Pensionierung, bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit oder bei Bedarf an Unterstützung im Alltag. Wenn Sie Ihre Ansprüche kennen, können Sie zum richtigen Zeitpunkt handeln, ohne böse Überraschungen.
ALTERSRENTE (AHV)
Die AHV-Rente wird nie automatisch ausbezahlt: Fordern Sie das Formular 3 bis 4 Monate vor dem für Ihre Pensionierung gewählten Datum bei Ihrem Arbeitgeber an. Sie können Ihre Pensionierung ausserdem bereits ab 63 Jahren vorziehen oder um bis zu 5 Jahre aufschieben, was sich direkt auf die Höhe der Rente auswirkt.
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INVALIDENRENTE (IV)
Wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung Ihre Arbeitsfähigkeit dauerhaft einschränkt, können Sie selbst, Ihr Arbeitgeber oder Ihr behandelnder Arzt Ihre Situation im Hinblick auf eine Früherkennung bei der IV melden, um frühzeitig zu handeln und einen Stellenverlust zu vermeiden.
Website der IV Waadt besuchenHÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Wie beantrage ich meine AHV-Rente?
Die Rente wird niemals automatisch ausgezahlt. Fordern Sie das Formular mindestens 6 Monate vor dem von Ihnen gewählten Renteneintrittsdatum bei Ihrem Arbeitgeber (oder bei unserer Kasse, falls Sie nicht mehr berufstätig sind) an.
Was tun, wenn mich mein Gesundheitszustand dauerhaft an der Arbeit hindert?
Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrem behandelnden Arzt: Eine Meldung zur Früherfassung kann bereits nach 30 Tagen ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit an die IV-Stelle gerichtet werden, um Massnahmen noch vor einem allfälligen Rentenantrag zu prüfen.
Kann ich weiterarbeiten, während ich eine AHV-Rente beziehe?
Ja. Ihre Beiträge bleiben auf Ihrem Lohn geschuldet, mit einem jährlichen Freibetrag von CHF 1'400.–/Monat (bzw. CHF 16'800.–/Jahr), es sei denn, Sie beantragen ausdrücklich, darauf zu verzichten, um Ihre künftige Rente weiter zu verbessern.
HILFLOSENENTSCHÄDIGUNG
Wenn Sie regelmässig und in erheblichem Umfang auf die Hilfe Dritter angewiesen sind, um alltägliche Verrichtungen auszuführen (Aufstehen, Waschen, Fortbewegen), können Sie Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung haben, die zusätzlich zu einer allfälligen IV- oder AHV-Rente ausbezahlt wird.
Offizielles Merkblatt einsehenAnsprechpartner
Isa Ebibi
+41 21 613 35 14