DIE AHV FÜR IHRE SELBSTSTÄNDIGE TÄTIGKEIT

Als selbstständigerwerbende Person entrichten Sie Ihre Beiträge an die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) selbst. Die Beiträge werden auf der Grundlage Ihres jährlichen Einkommens berechnet. Da kein Arbeitgeber einen Teil davon übernimmt, tragen Sie die gesamten Beiträge selbst.

A self-employed person using a computer to pay their AVS contribution

Ihre Situation bei der AHV

Ab Beginn Ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit müssen Sie sich einer Ausgleichskasse anschliessen. Diese anerkennt Ihren Status als selbständigerwerbende Person und berechnet Ihre Beiträge auf der Grundlage Ihres jährlichen Einkommens.

Anders als bei Arbeitnehmenden gibt es keinen Arbeitgeber, der sich an den Beiträgen beteiligt: Sie tragen die gesamten Beiträge selbst. Diese werden jedes Jahr angepasst, sobald Ihr tatsächliches Einkommen bekannt ist, in der Regel auf Grundlage Ihrer Steuerveranlagung. Auch die administrativen Schritte im Zusammenhang mit Ihrem Anschluss erledigen Sie selbst, während diese bei Arbeitnehmenden grösstenteils vom Arbeitgeber übernommen werden.

  • Anmeldung von Beginn an
    Ihr Status als selbständigerwerbende Person muss anerkannt werden.

  • Einkommensabhängige Beiträge
    Der Beitragssatz richtet sich nach Ihrem deklarierten Einkommen.

  • Beiträge vollständig selbst finanziert
    Ohne Arbeitgeber entrichten Sie die gesamten Beiträge selbst.

Die geltenden Beitragssätze

Der AHV/IV/EO-Beitragssatz richtet sich nach Ihrem Jahreseinkommen. Hinzu kommt ein Verwaltungskostenbeitrag.

Jahreseinkommen

AHV/IV/EO-Beitragssatz

CHF 57'400.– oder mehr

10 % (Höchstsatz)

Zwischen CHF 9'600.– et CHF 57'400.–

Sinkende Beitragsskala

Weniger als CHF 9'600.–

Pauschaler Mindestbeitrag: CHF 503.–/Jahr

Diese Grenzbeträge gelten für das laufende Jahr. Ausführliche Informationen, einschliesslich der vollständigen sinkenden Beitragsskala, finden Sie in unseren jährlichen Informationen.

Unsere FAQ – Antworten auf Ihre Fragen

Wie wird meine Selbstständigkeit anerkannt?

Unsere Ausgleichskasse prüft Ihre Situation (Art der Tätigkeit, organisatorische und wirtschaftliche Unabhängigkeit, unternehmerisches Risiko), um Ihren Status als Selbstständigerwerbende(r) anzuerkennen oder nicht. Diese Anerkennung ist Voraussetzung für Ihre Anschliessung.

Werden meine Beiträge von Anfang an definitiv festgelegt?

Nein. Ihre Beiträge werden zunächst provisorisch aufgrund Ihres geschätzten Einkommens festgelegt und anschliessend angepasst, sobald Ihr tatsächliches Einkommen bekannt ist (in der Regel gestützt auf Ihre Steuerveranlagung).

Was geschieht, wenn mein Einkommen von einem Jahr zum anderen stark schwankt?

Ihre Beiträge werden jedes Jahr aufgrund Ihres tatsächlichen Einkommens neu berechnet. Bei starken Schwankungen kontaktieren Sie uns bitte: Wir können Ihre provisorischen Akontobeiträge während des Jahres anpassen.

Ihre Formulare

Hier finden Sie die am häufigsten verwendeten Formulare zur AHV. Benötigen Sie ein anderes Formular? Kontaktieren Sie uns – wir senden es Ihnen direkt zu.

4 documents

Aktionen
4.1 AHV-Karte + individuelles AHV-Konto 318.260 - Anmeldung für einen Versicherungsausweis
4.2 AHV-Karte + individuelles AHV-Konto Formular für Antrag auf Berichtigung der Personalien in einem amtlichen Personenregister des Bundes
4.3 AHV-Karte + individuelles AHV-Konto 318.269 - Anmeldung zur Einkommensteilung im Scheidungsfall (Splitting)
4.4 AHV-Karte + individuelles AHV-Konto Bestellung Kontoauszug

Fragen zu Ihrer Situation als Selbständigerwerbende? Sprechen Sie direkt mit uns.

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