DIE EO, AUCH OHNE REGELMÄSSIGE ERWERBSTÄTIGKEIT
Sie leisten Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst, üben aber keine regelmässige Erwerbstätigkeit aus? Sie haben trotzdem Anspruch auf eine Entschädigung, die einen Teil Ihrer Abwesenheit ausgleicht.
IHRE SITUATION GEGENÜBER DER EO
Auch ohne Erwerbstätigkeit begründet ein Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst einen Anspruch auf eine Entschädigung. Deren Höhe wird anders berechnet als bei einer angestellten oder selbstständigen Person, da kein Referenzeinkommen aus einer Erwerbstätigkeit vorliegt, auf das man sich stützen könnte.
Die Kasse wendet daher einen jährlich festgelegten Mindestpauschalsatz an, statt eines auf einem Lohn oder einem selbstständigen Erwerbseinkommen berechneten Prozentsatzes. Sie reichen den Antrag selbst direkt bei unserer Kasse ein, da kein Arbeitgeber vorhanden ist, der dies für Sie übernehmen könnte.
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Bei Militär- oder Zivildienst
Es wird Ihnen eine Mindestentschädigung ausbezahlt. -
Berechnung ohne Referenzeinkommen
Basierend auf Pauschalsätzen, nicht auf einem Lohn. -
Direkter Antrag bei der Kasse
Sie reichen Ihren Antrag selbst ein.
DIE AKTUELLEN BETRÄGE
Für Personen ohne Erwerbstätigkeit entspricht die Diensttageentschädigung einem Mindestpauschalbetrag, da kein Erwerbseinkommen verloren geht.
Grund | Betrag |
|---|---|
Rekrutenschule | CHF 69.–/Tag |
Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst (ausser Rekrutenschule), ohne Erwerbstätigkeit | Pauschaler Mindestbetrag (siehe jährliche Informationen) |
Wenn Sie kurz vor Ihrem Dienst eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben, können für Ihre Situation besondere Regeln gelten: Kontaktieren Sie uns, um Ihren Fall zu prüfen.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Ich bin nicht erwerbstätig: Habe ich während meines Dienstes trotzdem Anspruch auf eine Entschädigung?
Ja. Auch ohne Erwerbstätigkeit haben Sie Anspruch auf eine Mindestentschädigung. Der Betrag wird pauschal berechnet.
Wo muss ich meinen Antrag einreichen?
Direkt bei unserer Ausgleichskasse, da Sie keinen Arbeitgeber haben, der dies für Sie übernimmt.
IHRE FORMULARE
Hier finden Sie die am häufigsten benötigten Dokumente für die EO. Benötigen Sie ein anderes Formular? Kontaktieren Sie uns, wir senden es Ihnen direkt zu.
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Vereinbaren Sie einen Termin mit einer unserer Beraterinnen oder Berater, um Ihren Anspruch auf die Entschädigung zu klären.
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Ansprechpartner
Isa Ebibi
+41 21 613 35 14