Selbstständige: Verwalten Sie Ihre Sozialversicherungen übersichtlich
Als selbstständigerwerbende Person sind Sie selbst für die Berechnung und Bezahlung Ihrer Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich. Es gibt keinen Arbeitgeber, der sich an den Beiträgen beteiligt oder die administrativen Schritte für Sie übernimmt.
Die Sozialkassen der CVCI unterstützen Sie dabei, diese Verantwortung einfach zu bewältigen – mit Tools, die auf Ihre Tätigkeit zugeschnitten sind.
Berechnen Sie Ihre Beiträge mit nur wenigen Klicks
| Beitrag | Satz | Betrag |
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| Geben Sie Ihr Jahreseinkommen ein, um die Beitragsaufstellung zu sehen. | ||
Die AHV-Kasse der CVCI unterstützt Selbstständige im Kanton Waadt bei der Abwicklung ihrer Sozialversicherungen – unkompliziert und persönlich
Unsere FAQ – Antworten auf Ihre Fragen
Muss ich mich zwingend einer Ausgleichskasse anschliessen?
Ja. Jede Person, die in der Schweiz eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt, muss einer Ausgleichskasse angeschlossen sein. Diese anerkennt ihren Status als Selbstständigerwerbende bzw. Selbstständigerwerbender und berechnet ihre Beiträge.
Habe ich als selbstständigerwerbende Person Anspruch auf Familienzulagen?
Ja. Seit 2013 haben Selbstständigerwerbende ausserhalb der Landwirtschaft die gleichen Ansprüche auf Familienzulagen wie Arbeitnehmende, sofern sie einer Familienausgleichskasse angeschlossen sind.
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