Nutzungsbedingungen der Website
Der Schutz Ihrer Daten – in aller Transparenz.
Die CVCI misst dem Schutz Ihrer personenbezogenen Daten besondere Bedeutung bei. Diese Datenschutzerklärung erläutert klar und deutlich, wie Ihre Daten bei der Nutzung unserer Dienste, Plattformen und Inhalte erfasst, verwendet und geschützt werden. Ein konkretes Bekenntnis zu einer dauerhaften Vertrauensbeziehung.
Nutzungsbedingungen der Website
Diese Datenschutzerklärung spiegelt unsere Praktiken und Standards bei der Bearbeitung personenbezogener Daten wider.
Sie gilt in allen Fällen, in denen wir als Verantwortlicher für die Bearbeitung der personenbezogenen Daten unserer angeschlossenen Mitglieder, Kunden, Partner oder Besucher unserer Website handeln.
Sie kann jederzeit geändert werden. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere Website (www.avscvci.ch) regelmässig zu konsultieren.
Diese Datenschutzerklärung wurde zuletzt am 01.09.2026 aktualisiert.
Wer sind wir?
Diese Website ist Eigentum der Waadtländer Industrie- und Handelskammer (Chambre Vaudoise de Commerce et de l’Industrie – CVCI) und wird von dieser betrieben, insbesondere von ihren Sozialversicherungskassen AHV/IV/EO und Familienzulagen.
Als berufliche Ausgleichskasse besteht unsere Aufgabe darin, unseren angeschlossenen Mitgliedern Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung ihrer Dossiers zu erbringen, Beiträge einzuziehen sowie die Auszahlung der gesetzlichen Leistungen der 1. Säule an sämtliche Mitarbeitenden sicherzustellen. Dies erfolgt in Anwendung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG), des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG), des Erwerbsersatzgesetzes (EOG), des Familienzulagengesetzes (FamZG), der jeweiligen Verordnungen (AHVV, IVV, EOV, FamZV) sowie der vom Bundesamt für Sozialversicherungen erlassenen Weisungen.
Gemäss dem Datenschutzrecht gelten wir als Verantwortlicher für die Datenbearbeitung.
Welche personenbezogenen Daten bearbeiten wir und warum?
Die personenbezogenen Daten, die wir bearbeiten, hängen von der Art der Beziehung ab, die wir mit Ihnen haben. Unter personenbezogenen Daten verstehen wir alle Informationen, anhand derer Sie identifiziert werden können oder identifizierbar sind (nachfolgend «Daten»).
Wir verpflichten uns:
die Daten nur für die angegebenen Zwecke zu verwenden;
nur diejenigen Daten zu erheben, die für diese Zwecke erforderlich sind;
die Daten nicht länger aufzubewahren, als dies für diese Zwecke erforderlich ist;
die Daten nur an befugte Organisationen oder Personen weiterzugeben, die sie im Rahmen der Tätigkeiten der AHV-Ausgleichskasse der CVCI benötigen;
unsere angeschlossenen Mitglieder klar und transparent über die Verwendung der Daten durch die AHV-Ausgleichskasse der CVCI und über ihre Rechte zu informieren.
1) Wenn Sie Interesse an unseren Leistungen bekunden: | 2) Wenn Sie ein angeschlossenes Mitglied oder ein Geschäftspartner sind: | 3) Wenn Sie unsere Websites besuchen oder andere online verfügbare Informationen konsultieren: |
|---|---|---|
Wir können die von Ihnen bereitgestellten Kontaktdaten bearbeiten, insbesondere Vor- und Nachnamen, Adressen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern sowie die Funktionen der Mitarbeitenden Ihres Unternehmens. | Wir bearbeiten Ihre Daten, um Ihnen die Leistungen im Zusammenhang mit dem AHVG (Art. 49a) zu erbringen, insbesondere: | Wir können Nutzungsdaten bearbeiten, darunter Ihre IP-Adresse, Ihren ungefähren geografischen Standort, Browsertyp und Browserversion, Betriebssystem, Verweisquelle, Dauer Ihres Besuchs, aufgerufene Seiten, Browserverlauf und Nutzungshäufigkeit. |
Diese Daten werden bearbeitet, um mit Ihnen zu kommunizieren und Ihnen ein Angebot zu unterbreiten. | 1b) Besondere Bestimmungen für selbstständig Erwerbende oder Nichterwerbstätige |
Auf welchen Grundlagen bearbeiten wir Ihre Daten?
Einhaltung der Grundsätze des Datenschutzes;
das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und dessen Verordnung (DSV);
das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG), dessen Verordnung (AHVV) und die entsprechenden Weisungen;
das Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht);
in bestimmten Fällen die Einwilligung.
Mit wem teilen wir Ihre Daten?
Gemäss Art. 50a AHVG können wir, sofern kein überwiegendes Privatinteresse entgegensteht, in Abweichung von Art. 33 ATSG Daten bekannt geben:
anderen mit der Durchführung des AHVG oder mit der Kontrolle oder Beaufsichtigung seiner Durchführung betrauten Organen, wenn die Daten für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind;
Organen einer anderen Sozialversicherung, wenn sich die Pflicht zur Bekanntgabe in Abweichung von Art. 32 Abs. 2 ATSG aus einem Bundesgesetz ergibt;
Organen einer anderen Sozialversicherung sowie anderen Stellen oder Institutionen, die zur Verwendung der AHV-Nummer berechtigt sind, wenn diese Daten für die Zuweisung oder Überprüfung dieser Nummer erforderlich sind;
den Stellen, die mit dem Betrieb der zentralen Datenbank für Zivilstandsereignisse oder mit der Verwaltung des gemeinsamen Informationssystems für den Ausländer- und Asylbereich betraut sind, wenn diese Daten für die Zuweisung oder Überprüfung der AHV-Nummer erforderlich sind;
den Organen der Bundesstatistik gemäss dem Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992;
den kantonalen Krebsregistern und dem Kinderkrebsregister gemäss dem Bundesgesetz vom 18. März 2016 über die Registrierung von Krebserkrankungen;
den Strafverfolgungsbehörden, wenn es um die Anzeige oder Verhinderung eines Verbrechens geht;
dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) oder den kantonalen Sicherheitsorganen zu dessen Handen, wenn eine konkrete Bedrohung der inneren oder äusseren Sicherheit im Sinne von Art. 19 Abs. 2 des Nachrichtendienstgesetzes vom 25. September 2015 besteht;
im Einzelfall und auf schriftlich begründetes Gesuch:
den zuständigen Sozialhilfebehörden, wenn die Daten zur Festsetzung oder Änderung von Leistungen, zur Rückforderung von Leistungen oder zur Verhinderung ungerechtfertigter Zahlungen erforderlich sind;
den Zivilgerichten, wenn die Daten zur Beilegung einer familien- oder erbrechtlichen Streitigkeit erforderlich sind;
den Strafgerichten und Strafverfolgungsbehörden, wenn die Daten zur Feststellung des Sachverhalts bei einem Verbrechen oder Vergehen erforderlich sind;
den Betreibungsämtern gemäss Art. 91, 163 und 222 des Bundesgesetzes vom 11. April 1889 über Schuldbetreibung und Konkurs;
den Steuerbehörden, wenn die Daten für die Anwendung der Steuergesetze erforderlich sind;
den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden gemäss Art. 448 Abs. 4 ZGB;
den Migrationsbehörden gemäss Art. 97 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration.
Die zur Bekämpfung der Schwarzarbeit erforderlichen Daten können gemäss Art. 11 und 12 des Bundesgesetzes vom 17. Juni 2005 über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit bekannt gegeben werden.
In Abweichung von Art. 33 ATSG dürfen Daten von allgemeinem Interesse, die sich auf die Anwendung dieses Gesetzes beziehen, veröffentlicht werden. Die Anonymität der Versicherten muss gewährleistet sein.
In anderen Fällen können Daten bekannt gegeben werden, wenn Sie Ihre Einwilligung erteilt haben.
Wie lange werden Ihre Daten aufbewahrt?
Personenbezogene Daten, die wir bearbeiten, werden nicht länger aufbewahrt, als dies zur Erreichung des im Rahmen der Bearbeitung festgelegten Zwecks erforderlich ist.
Besteht zwischen Ihnen und uns ein Vertrag, wenden wir die für diese Vertragsart geltenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen an.
Bestimmte Daten oder Aufzeichnungen können wir aus Gründen der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften – insbesondere in Anwendung des AHVG, seiner Verordnung und der entsprechenden Weisungen –, aus finanziellen Gründen oder für andere Zwecke der statistischen Berichterstattung länger aufbewahren.
Wie werden Ihre Daten geschützt?
Wir treffen angemessene Sicherheitsmassnahmen, um Ihre personenbezogenen Daten vor Diebstahl, missbräuchlicher Verwendung, unbeabsichtigter Veröffentlichung oder Zerstörung zu schützen.
Darüber hinaus haben wir Massnahmen umgesetzt, um die Vertraulichkeit Ihrer Daten sowohl auf der Ebene unserer Prozesse als auch der technischen Systeme, die diese Daten bearbeiten, zu gewährleisten.
Welche Rechte haben Sie?
Sie verfügen über grundlegende Rechte in Bezug auf die Sie betreffenden Daten, die wir bearbeiten. Die Ausübung dieser Rechte ist für Sie kostenlos, und wir verpflichten uns, Ihr Gesuch innerhalb von 30 Tagen zu bearbeiten.
Wir beantworten Ihr Gesuch gemäss den gesetzlichen Anforderungen. Dies kann bedeuten, dass wir in bestimmten Fällen einzelnen spezifischen Gesuchen nicht entsprechen können.
Sie haben das Recht:
auf Zugang zu den Sie betreffenden Informationen (Auskunftsrecht);
die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen (Recht auf Berichtigung);
die Vernichtung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen (Recht auf Löschung);
in bestimmten Fällen die Bearbeitung Ihrer Daten vorübergehend oder dauerhaft einzuschränken;
Ihre Einwilligung zu widerrufen oder der Bearbeitung zu widersprechen, wenn diese entweder auf Ihrer Einwilligung oder auf unserem berechtigten Interesse beruht (Opt-out).
Sie können Ihre Rechte ausüben oder uns Fragen zu dieser Datenschutzerklärung stellen, indem Sie uns per E-Mail unter dpo@avscvci.ch kontaktieren.
Werden Ihre Daten ins Ausland übermittelt?
Die Datenbearbeitungstätigkeiten der AHV-Ausgleichskasse der CVCI werden in der Schweiz durchgeführt und umgesetzt.
Werden Daten in ein Land im Ausland übermittelt, dessen Gesetzgebung kein angemessenes Schutzniveau im Sinne von Art. 16 Abs. 1 DSG gewährleistet, erfolgt die Übermittlung entweder auf der Grundlage der Erfüllung des Sozialversicherungsvertrags (Art. 17 Abs. 1 Bst. b DSG) oder wird durch den Abschluss eines Vertrags auf der Grundlage der vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) anerkannten Standarddatenschutzklauseln (EU-Standardvertragsklauseln) gewährleistet (Art. 16 Abs. 2 Bst. d DSG).